Auch vermeintlich einfach wirkende Sachen können komplex sein. Arbeitnehmer, die ununterbrochen mehr als 2 Stunden oder durchschnittlich mehr als 3 Stunden der Tagesarbeitszeit ein Bildschirmgerät benutzen, haben Anspruch auf eine vom Arbeitgeber zu bezahlende augenmedizinischer Untersuchung und zwar vor Aufnahme der Bildschirmarbeit, in regelmäßigen Abständen von 3 Jahren und bei Auftreten von auf die Bildschirmarbeit zurückzuführenden Beschwerden....mehr
Der Energiekostenzuschuss 1 umfasste die Monate Februar bis September 2022 als förderfähigen Zeitraum. Von der Regierung wurde die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung des EKZ 1 um das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen. ...mehr
Wird einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine E-Tankstelle für sein emissionsfreies Firmen-KFZ bezahlt (für das Auto selbst muss kein Sachbezug verrechnet werden), so sind folgende Regeln zu beachten:...mehr
Für die Registrierkasse ist mit Ende des Jahres ein signierter Jahresbeleg (Monatsbeleg vom Dezember) auszudrucken, zu prüfen und aufzubewahren....mehr
Der Investitionsfreibetrag feiert ein Revival, hat es ihn in den letzten Jahrzehnten bereits öfters in verschiedenen Ausprägungen gegeben. Er kann für Anlagenzugänge nach dem 31. Dezember 2022 in Anspruch genommen werden, wobei das Datum der Verschaffung der Verfügungsmacht (in aller Regel das Lieferdatum) maßgebend ist. Dies gilt auch für aktivierte Teilherstellungs- bzw. Anschaffungskosten. Zur Erinnerung: Für den Beginn der AfA ist das Datum der Inbetriebnahme maßgebend....mehr
Geringfügige Entlastung bei den Lohnnebenkosten...mehr
Seit 01.03.2022 sind Einkünfte aus Krypto-Assets als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem Kest-satz von 27,5% zu versteuern (unabhängig davon, wie lange man sie gehalten hat). Ab 2024 sind inländische Dienstleister, die solche Assets verwalten, zum Kestabzug verpflichtet, derzeit erfolgt der Abzug freiwillig....mehr
Das dem Energiekostenzuschuss zugrundeliegende Gesetz trat mit 19.11.2022 in Kraft, weil die EU-Kommission die erforderliche Genehmigung erteilt hat. Daher konnte nun auch die dazugehörige Richtlinie veröffentlicht werden.
Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket II ist tatsächlich ein Meilenstein gesetzt worden, war die Abschaffung der kalten Progression doch in fast allen Regierungsprogrammen der letzten Jahrzehnte Thema. Leider konnte das Gesetz nur mit einfacher Mehrheit beschlossen werden;...mehr
Der Energiezuschuss nach dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz kann ab sofort beantragt werden. Achtung: die Fristen sind sehr kurz, die Richtlinie mit den genauen Voraussetzungen und Bedingungen ist aber noch nicht veröffentlicht. Wegen der kurzen Fristen haben wir uns entschlossen, Sie trotz rechtlicher Unklarheiten zu diesem Thema zu informieren....mehr
Die entsprechenden Zinssätze sind vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig, da sich dieser am 02.11. erhöht hat, gilt ab diesem Tag für alle erwähnten Ansuchen bzw. Rückstände ein Zinssatz von 3,38%.
Dienstnehmer, die lange Zeit in Kurzarbeit waren, haben unter Umständen Anspruch auf den Langzeit-Kurzarbeits-Bonus von EUR 500,-. ...mehr