Einmal eine gute steuerliche Nachricht, die auch gut in den Zeitgeist der CO2-Ersparnis passt....mehr
Die Meldepflichten werden immer mehr – und das Finanzamt weiß immer mehr!...mehr
Endlich hat die lange Diskussion, ob Vertretungsärzte nun selbständig oder unselbständig tätig sind, ein Ende....mehr
Wie schon berichtet, müssen Unternehmen bis 1.1.2020 die Voraussetzungen geschaffen haben, Schriftstücke von Bundesbehörden elektronisch empfangen zu können....mehr
Sehen wir es positiv – dieses Register bzw. der Auszug aus dem Finanzstrafregister kann sehr wertvoll sein. Speziell bei öffentlichen Ausschreibungen, aber auch immer häufiger bei privaten wird er verlangt, um die steuerliche Unbescholtenheit und damit die Verlässlichkeit eines Unternehmens zu dokumentieren....mehr
Ärzte mit einer Kassenordination dürfen ab 01.10.19 Kollegen bzw. Kolleginnen desselben Fachs anstellen und damit u.a. auch die Ordinationszeiten ausweiten. Eine Einzelordination darf maximal einen Vollzeitarzt anstellen, eine Gruppenpraxis maximal zwei, der dienstgebende Arzt muss weiterhin maßgeblich in der Ordination beschäftigt bleiben. ...mehr
Laut einem Anfang des Jahres ergangenen OGH-Urteil muss eine Arbeitspause - um als solche anerkannt zu werden - ihrer (zeitlichen) Lage nach für den Arbeitnehmer vorhersehbar und echte Freizeit (d.h. der Arbeitnehmer kann darüber nach seinem Belieben verfügen) sein....mehr
Die Umsätze als Arzt sind umsatzsteuerfrei! Ganz so einfach ist es aber leider nicht. Die Formulierung der Steuerbefreiung lautet nämlich:...mehr
Nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte Reise führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Der Begriff Kur erfordert ein unter ärztlicher Aufsicht durchgeführtes Heilverfahren. Die Aufwendungen für diese Kur erwachsen dann zwangsläufig,...mehr
Das Beichtgeheimnis und die ärztliche Verschwiegenheitspflicht sind eherne Grundregeln unserer Rechtsordnung. Der Beichtvater hat allerdings keine Betriebsprüfung über sich ergehen zu lassen - Ärzte sehr wohl....mehr
Wer glaubt sich als in einem Spital angestellter Arzt steuerlich um nichts kümmern zu müssen läuft Gefahr entweder seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachzukommen oder mit zu viel bezahlter Steuer den Staat unfreiwillig zu sponsern....mehr
"Dieser Weg wird kein leichter sein, dieser Weg wird steinig und schwer", singt Xavier Naidoo. Keine Sorge, das trifft sicher nicht auf den Weg in die Selbständigkeit zu, wenn man vorher die notwendigen Informationen einholt....mehr
Lernen fällt ganz sicher leichter, wenn man an die Steuerrückvergütung durch das Finanzamt denkt. Die Kosten für Bildungsmaßnahmen sind nämlich unter gewissen Umständen steuerlich absetzbar....mehr
Jeder von uns ist bereits im Laufe seines Berufslebens mit Konflikten, die für die Beteiligten Personen eine physische und psychische Belastung dargestellt haben, konfrontiert worden. Wie wurde mit diesen Konflikten umgegangen? Wie wurden sie gelöst?...mehr
Bis zu einem jährlichen Umsatz von € 30.000,- sind die Umsätze unecht von der Umsatzsteuer befreit. Mussten bis dahin bei Ermittlung der Umsatzgrenze alle Umsätze des Steuerpflichtigen zusammengerechnet werden, bleiben seit 1. Jänner 2017 unecht befreite Umsätze außer Ansatz. Das wird u.a. Ärzte und andere Heilberufe freuen, weil sie (bei Unterschreiten der o.a. Grenze) für ihre nebenberufliche Gutachtertätigkeit oder auch z.B. Wohnraumvermietung keine Umsatzsteuer vorschreiben und abführen müssen.
und dann setzen wir auch noch das Arbeitszimmer ab! Das Anliegen von vielen Steuerzahlern, ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer von der Steuer absetzen zu wollen, ist nur allzu verständlich. Der Steuergesetzgeber hat nur leider die Möglichkeiten sehr eingeschränkt, so dass man vorher einiges klären muss....mehr
Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der Einnahmen von weniger als € 30.000,- im Jahr erzielt....mehr
Das vor ca. zehn Jahren beschlossene Behindertengleichstellungsgesetz besagt, dass behinderte Menschen beim Angebot von Waren oder Dienstleistungen nicht diskriminiert werden dürfen. Die der Wirtschaft gewährte Übergangsfrist endet mit 31.12. 2015...mehr
Die Erwerbsschwelle ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer. Umsatzsteuer - damit habe ich als Arzt nichts zu tun! Ganz so ist das leider nicht...mehr
Je nach der Art der Berufsausübung unterliegen Ärzte unterschiedlichen Sozialversicherungspflichten. Hier dazu ein Überblick...mehr
Aus diesem Bereich wollen wir auf einige ausgewählte Fallen - aber auch Gestaltungsmöglichkeiten - hinweisen...mehr
Schon im Vorjahr angedroht, tritt mit 1.6. 2012 die Erhöhung der U-Bahn-Steuer (DGA) in Kraft: Die 0,72 € pro Woche und Dienstnehmer werden auf 2,- € erhöht. Da der 1. Juni ein Freitag ist und die U-Bahn-Steuer pro Woche erhoben wird, gelten folgende Übergangsregeln für die 22. Kalenderwoche:
Ab der Kalenderwoche 23 sind für alle Dienstnehmer, die der U-Bahn-Steuer unterliegen, ausnahmslos 2,- € pro Woche abzuführen.
Wenn Sie keine Medizinprodukte vertreiben gehören Sie zu den Glücklichen, die nicht weiterlesen müssen...mehr
Als Arzt hat man nichts mit der Umsatzsteuer zu tun - Gott sei Dank! Das stimmt, stimmt aber auch nicht...mehr
Die meisten Ärzte haben, nobel ausgedrückt, ein leicht getrübtes Verhältnis zu Wohlfahrtsfond und Ärztekammer. Es ist zu befürchten, dass ab 2012 eine weitere Verschlechterung eintritt...mehr
Seit kurzem besteht für Ärzte die Möglichkeit, Gruppenpraxen auch in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Ärzte-GmbH") zu errichten ...mehr
Die Umsatzsteuerpflicht ärztlicher Gutachten hat in der Vergangenheit immer wieder Änderungen erfahren....mehr
Eine interessante Entscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ, Bgld. lässt aufhorchen. Während einer Betriebsprüfung bei einem Facharzt wurde festgestellt, dass es in Patientenzuzahlungsfällen Diskrepanzen zwischen den Leistungsübersichten der Krankenkassen und den Aufzeichnungen des Arztes gibt. Der Facharzt gab als Erklärung an , er habe in Reklamationsfällen, bzw. aus sozialen Gründen auf ein Inkasso verzichtet. ...mehr
Auch mit kleinen Dingen beschäftigt sich der Verwaltungsgerichtshof ganz ernsthaft. Die Aufteilung der Telefonkosten in einen beruflichen Teil und einen privaten veranlassten Teil ist zulässig...mehr
Verspätungszuschläge, Stundungszinsen, Aussetzungszinsen und Säumniszuschläge werden vom Finanzamt nur mehr dann vorgeschrieben, wenn sie im Einzelfall mehr als EUR 50,-- ausmachen. (Erlass des BMF 7.11.2001) Anspruchszinsen, die weniger als EUR 50,-- betragen, werden vom Finanzamt ebenfalls nicht verlangt. (? 205 Abs. 2 BAO)
Laut Erkenntnis des VwGH sind die Aufwendungen eines Röntgenarztes für Reisen ans Meer zum Abbau der erhöhten Röntgenbelastung und zur gesundheitlichen Vorbeugung gegen mögliche Auswirkungen der erhöhten Strahlenbelastung keine Betriebsausgaben. Die Reisen ans Meer, die mit der Ehefrau unternommen wurden, können nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn sie sich nicht von Urlaubsreisen, die von breiten Bevölkerungsschichten unternommen werden, unterscheiden. (VwGH 27.11.2001, 98/14/002, 0028)
Eine Darlehenskonvertierung im außerbetrieblichen Bereich kann nur dann zu einem Spekulationsgeschäft führen, wenn die Währung tatsächlich geändert wird. Werden bei einem Fremdwährungskredit, bei dem die Referenzwährung gleich bleibt, die Zinskonditionen geändert, so kann es zu keiner Spekulationsbesteuerung kommen, weil das Darlehen in keine andere Währung konvertiert wurde. (BMF, 25.1.2002)
Wenn man einen Vertrag mit einem nahen Angehörigen abschließen will, dann sollte neben dem Zivilrecht auch noch das Abgabenrecht beachten werden. Auch wenn ein solcher Vertrag zivilrechtlich wirksam ist, so ist es möglich, dass das Abgabenrecht diesen Vertrag zwischen nahen Angehörigen nicht anerkennt. Für die abgabenrechtliche Wirksamkeit ist es wichtig, dass der Vertrag nach außen hinreichend in Erscheinung tritt, einen eindeutigen und klaren Inhalt hat und auch unter Fremden so abgeschlossen wäre. (VwGH 17.12.2001, 98/14/0137)
Wenn Sie das nächste Mal eine Fortbildungsveranstaltung besuchen, dann sollten Sie darauf achten, dass der vortragsfreie Zeitraum nicht zu lang ist. Denn zu lange Mittagspausen haben die abgabenrechtliche Nebenwirkung, dass die Fortbildung nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden kann. (VwGH 29.1.2002, 96/14/0030)
Wenn das postgraduale Studium mit dem abgeschlossenen ersten Studium, das die Grundlage für den ausgeübten Beruf darstellt, so sehr verflochten ist, dass durch den Lehrgang die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeweitet und verbessert werden, dann sind die Kosten für das postgraduale Studium als Werbungskosten abzugsfähig. (VwGH 31.1.2002, 2001/15/0098)
Seit 11.08.2001 können Ärzte ihren Beruf auch im Rahmen einer Gruppenpraxis in der Rechtsform einer OEG (offene Erwerbsgesellschaft)...
Für heilloses Durcheinander sorgte bekanntlich ein Urteil des europäischen Gerichtshofes bezüglich der Umsatzsteuerpflicht ärztlicher Gutachten...mehr
Mit der Mietrechtsnovelle 2000 die mit 1.7.2000 in Kraft getreten ist wurden neue Möglichkeiten für die Befristung...mehr
Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit - von 29 Industrieländern) intensiviert...mehr
Die Bezahlung der Einkommensteuer ist unser Privatvergnügen. Schuldzinsen die in diesem Zusammenhang entweder...mehr
Nun, in den allermeisten Fällen trifft der Computer per Zufallsgenerator die Auswahl, welche Steuerbürger geprüft...mehr
Verschwiegenheitspflicht Fluch oder Segen? Diese Frage stellen wir bewusst an den Beginn unserer Ausführungen...mehr
Versichern beruhigt ist der Slogan einer großen Versicherungsgesellschaft. Trotzdem sollte man nicht vergessen...mehr
Steuererklärungen (für Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) werden grundsätzlich am 31. März eines...mehr
Die Abgabenbehörde ist zur Erfüllung der Ihr auferlegten Pflichten zu zahlreichen Maßnahmen ermächtigt. Insbesondere...mehr
Im ? 3 EStG (Steuerbefreiungen) ist u.a. vorgesehen, dass der geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen...mehr
Die Angst vor der Pensionslücke und die von Ihnen angesprochenen, ab dem Jahr 2000 bestehenden Förderungen...mehr