Auftraggeberhaftung im SBBG
Scheinunternehmer können jetzt teuer werden

(März 2016)

Mit 01.01.2016 trat das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz in Kraft, das verhindern soll, dass Versicherungsleistungen, Sozialleistungen oder Transferzahlungen zu Unrecht bezogen werden. Zu diesem Zweck arbeiten verschiedene Behörden wie Finanz, Sozialversicherungen, Sicherheitsbehörden, AMS, Gewerbebehörden, etc. zusammen und betreiben Datenaustausch über Firmen, bei denen ein Verdacht auf Sozialbetrug besteht (z.B. illegal beschäftigte Dienstnehmer oder angemeldete Dienstnehmer, die nicht wirklich arbeiten, und für die keine Beiträge gezahlt werden).

Kriterien sind insbesondere:


Besteht dieser Verdacht, so fordert das Finanzamt auf, binnen einer Woche vorzusprechen. Geschieht das nicht, wird das Unternehmen mittels Bescheid zum Scheinunternehmen erklärt und in die Liste beim Finanzministerium eingetragen.

Das Bundesministerium für Finanzen hat zu diesem Zweck eine Sozialbetrugsdatenbank zu führen. Diese Datenbank findet man unter dem Titel "Liste der Scheinunternehmen" auf der Homepage des BMF (www.bmf.gv.at, Betrugsbekämpfung, Liste der Scheinunternehmen).

Wenn ein Auftraggeber ein Unternehmen mit Leistungen beauftragt, von dem er weiß oder wissen müsste, dass es sich um ein Scheinunternehmen handelt, haftet er als Bürge und Zahler (kann also sofort in Anspruch genommen werden!) für die Löhne der Arbeitnehmer des Scheinunternehmens und für deren Sozialversicherungsbeiträge, soweit diese nicht bezahlt werden!
Es ist in Zukunft dringend darauf zu achten, dass man bei Beauftragung von neuen Geschäftspartnern, also unbekannten Unternehmen, auch folgende Punkte beachtet:


Die Einholung dieser Informationen vor Auftragsvergabe unbedingt dokumentieren, dies gilt als Hinweis, dass man nicht wissen musste, dass es sich um ein Scheinunternehmen handelt, wenn sich nachträglich herausstellt, dass man einem unseriösen Unternehmen aufgesessen ist.

Jedenfalls wissen muss man es, wenn das Unternehmen auf der BMF-Liste veröffentlicht wurde - daher VOR Auftragsvergabe und immer wieder regelmäßig diese Liste abfragen und die Abfrage aufbewahren.

Mit Stand 01.03.2016 befindet sich noch kein Unternehmen auf dieser BMF-Liste, es ist aber zu erwarten, dass die Liste im Laufe des Jahres 2016 mit Daten gefüttert wird. Der Blick auf die Liste der Scheinunternehmen sollte in Zukunft vor Auftragserteilung an unbekannte Auftragnehmer jedenfalls zur Routine werden.


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