Aus für Zahlscheine vom Finanzamt:
Kein Aprilscherz!

(März 2016)

Im Zuge der Modernisierung und Rationalisierung der Finanzverwaltung stellt diese ab dem 2. Quartal 2016 den Versand der Zahlungsanweisungen (vorm. Zahlscheine) bei den Vierteljahresbenachrichtigungen und Buchungsmitteilungen ein.

Ab 1.4.2016 gibt es grundsätzlich nur mehr diese beiden Überweisungsformen:

Wenn Sie bereits ein Electronic-Banking-System nützen, dann sind Sie aufgrund einer Gesetzesänderung ab 1. April 2016 verpflichtet, damit auch Überweisungen an das Finanzamt durchzuführen.

Achtung:
Unbedingt bei Zahlungsart den Punkt "Finanzamtszahlung" auswählen! Das garantiert die richtige Zuordnung und Buchung beim Finanzamt.

Ab Juli 2016 haben alle Banken vorgesehen, dass bei elektronischen Überweisungen auf die IBAN eines Finanzamts automatisch eine sogenannte Finanzamtszahlung erfolgt.

Eine Verwendung von Zahlungsanweisungen für Finanzamtszahlungen ist nur mehr dann zulässig, wenn kein Electronic-Banking-System genutzt wird. In diesem Ausnahmefall kann die weitere Zusendung von Zahlungsanweisungen beim Finanzamt

beantragt werden. Wir erledigen das gerne für Sie, sprechen Sie uns diesbezüglich an.

Auch für die Beantragung eines eigenen FinanzOnline Zuganges sind wir Ihr Ansprechpartner.


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