Hausdurchsuchung - Alarmstufe rot!

Eine Hausdurchsuchung ist sicher der schwerwiegendste Eingriff im Leben eines Steuerbürgers. Da eine solche Hausdurchsuchung mit dem Grundrecht des Hausrechtes “in Berührung kommt”, haben die diesbezüglichen Bestimmungen Verfassungsrang und gibt es hierzu umfangreiche Richtlinien, Erlässe und auch Schutzbestimmungen.



Eine genaue Ausführung dieser würde nicht nur den Rahmen sprengen, sondern bedürfte eines Intensivseminares.



Die wichtigste Regel lautet: Kühlen Kopf bewahren!



Sollten Sie einmal in eine solche Situation geraten, gelten folgende Verhaltensregeln:



* Die durchführenden Beamten haben sich unaufgefordert auszuweisen und zu sagen, was sie suchen.



* Außer bei Gefahr im Verzug ist ein schriftlicher Durchsuchungsbefehl vorzulegen.



* Sie haben das Recht, zwei Vertrauenspersonen ihrer Wahl zuzuziehen. Mit der Durchsuchung ist in der Regel zuzuwarten, bis diese eintreffen. Verständigen Sie unverzüglich Ihren Steuerberater!



* Sie müssen vor Beginn der Durchsuchung aufgefordert werden, das Gesuchte freiwillig herauszugeben.



* Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Es sind umfangreiche Belehrungen vorgesehen, ebenso gibt es zahlreiche Vorschriften bezüglich Protokollierung, Niederschrift und Aktenvermerke. Sie haben das Recht, eine Ausfertigung der Niederschrift zu verlangen. Die Vertrauenspersonen haben u.a. das Recht, Notizen über den Ablauf der Amtshandlung zu machen.



* Über tatsächlich beschlagnahmte Gegenstände ist eine genaue Bestätigung auszustellen, die Anfertigung von Ablichtungen ist zu gestatten


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