USt-Wartungserlass 2015 Stand Dezember 2015
Steuerprügel für die Tourismusbranche

(Dezember 2015)

Für die Wirtschaft Österreichs ist die Tourismusindustrie von enormer Bedeutung. Man sollte daher meinen, dass der Gesetzgeber genau überlegt, bevor diesem Wirtschaftszweig neue Bestimmungen zugemutet werden. Mit dem ist es aber nicht weit her. Geht es nach dem USt-Wartungserlass 2015 wird der Administrationsaufwand weiter erhöht und fehleranfälliger. Die Frist zur Stellungnahme der Interessenvertretungen ist abgelaufen, aber der Erlass ist noch immer nicht veröffentlicht. Eine letzte Hoffnung auf Erleichterung bleibt also.
Bekanntlich hat uns die Steuerreform 2016 einen neuen Umsatzsteuersatz in der Höhe von 13% beschert. Dieser kommt unter anderem für Beherbergungsleistungen zur Anwendung, die bisher dem 10% Satz unterlegen sind.
Dazu muss man sich einmal die Übergangsbestimmungen merken:


Damit ergeben sich für folgende Zeiträume folgende Voraussetzungen und Steuersätze:


Eine Gratulation an alle Incoming-Agenturen und Reisebüros, die das auch so hinbekommen haben. Gute Nerven wünschen wir allen Beherbergungsbetrieben, die das noch administrieren müssen.
Aber es wird noch komplizierter. Seit vielen Jahren geht der Trend im Tourismus hin zu Pauschalangeboten. Der Gast will wissen, was ihm der Urlaub kostet und neben der Beherbergung, Verköstigung, Getränke auch Nebenleistungen wie Golf, Skipass und dergleichen, in einem Paket kaufen.
Für die Aufteilung des pauschalen Entgeltes auf Beherbergung und Verköstigung sieht der Wartungserlass nicht weniger als vier Preisstaffeln vor, die das Verhältnis Zimmerpreis zu Preis für Frühstück, Mittag- und Abendessen regeln. Der Einwand der Hotelerie ist abgesehen vom enormen Verwaltungsaufwand, dass die Zimmerpreise starken Schwankungen unterliegen und je nach Lage z.B. der Wochenendpreis höher ist als der Preis unter der Woche. Das würde zu unterschiedlichen Verteilungsschlüsseln für die Umsatzsteuer führen. Die EDV der Hotels müsste auf dieses komplizierte System umgestellt werden und ob beispielsweise beim Touristen aus Japan so eine Rechnung nicht Argwohn erregt, muss erst ausprobiert werden. Der Wunsch der Interessenvertretung war daher, den Durchschnittszimmerpreis des Vorjahres heranzuziehen. Ob er erhört wurde bleibt abzuwarten. Für andere Leistungen bleibt der alte All Inclusiv-Erlass aufrecht. Bei Begrüßungscocktails, Golf- oder Reitstunden ändert sich nichts. Obwohl einzeln mit 20% besteuert gilt im Paket der Steuersatz von 13%. Beim Skipass tritt jedoch eine Verschlechterung ein. Er ist nur mit 10% besteuert. Im Paket kommt man auf 13%.
Eine "Entlastung" sieht unserer Meinung anders aus.


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