IBAN & BIC
Besondere Sorgfalt ist angesagt - Sie können unwiederbringlich Geld verlieren!

(September 2015)

Wir haben uns mittlerweile an die Eingabe des 20-stelligen IBAN-Codes gewöhnt, geben brav den Namen des Empfängers ein, und wieder ist eine Rechnung beglichen - oder auch nicht!
Bei 20 Stellen kann man sich schon einmal bei einer Ziffer irren, es ist ja auch der Empfänger angeführt. Die Bank überprüft aber nicht, ob Empfänger und IBAN zusammenstimmen (und ist dazu auch nicht verpflichtet).
Wenn Sie Glück haben und es gibt diese Kontonummer gar nicht, kann die Überweisung nicht durchgeführt werden, Sie korrigieren und nichts ist passiert. Haben Sie allerdings Pech und es existiert ein Konto mit diesem IBAN, wird das Geld dorthin überwiesen.
Wenn Sie dann, z.B. durch Mahnung der Rechnung draufkommen, was passiert ist, sind Sie auf die Ehrlichkeit des (falschen) Empfängers angewiesen. Tätigt er nämlich keine Rücküberweisung ist das Geld futsch. Die Bank haftet nämlich nicht, sie hat die Überweisung ja ordnungsgemäß an das angeführte Konto durchgeführt!
Natürlich haben Sie einen Rechtsanspruch gegenüber dem "falschen" Empfänger. Die Durchsetzung wird nur etwas schwierig: Sie haben nur eine Kontonummer - und die Bank darf Ihnen aufgrund des Bankgeheimnisses den Kontoinhaber gar nicht bekannt geben!


       Zurück