Rechnungslegungsänderungsgesetz
Alles neu - macht die EU!

(September 2015)

Mit diesem wird die Bilanzrichtlinie der EU im österreichischen Recht umgesetzt, und es werden zusätzlich im Sinn einer "Einheitsbilanz" die unternehmensrechtlichen Vorschriften an die steuerrechtlichen angepasst (was nicht immer gelungen ist; auch sei hier die Frage gestellt, ob dies der Weisheit letzter Schluss ist). Aufgrund der Vielzahl der Änderungen (und auch der unterschiedlichen Übergangsvorschriften) kann hier nur ein grober Überblick gegeben werden.
Hinsichtlich der Größenklassen sind die Beträge angepasst und mit der Kleinstgesellschaft eine neue eingeführt worden:

UmsatzerlöseBilanzsummeMitarbeiter
Kleinstbis 700.000bis 350.000bis 10
Kleinbis 10 Miobis 5 Miobis 50
Mittelbis 40 Miobis 20 Miobis 250
Groß> 40 Mio> 20 Mio> 250


Änderungen betreffend Bilanzansatz und Bewertung


Gewinn- und Verlustrechnung


Anhang
Die einzelnen Vorschriften sind nun in den §§ 237ff. UGB (nach Größenklassen gegliedert) zusammengefasst. Für kleine Gesellschaften reduziert sich der offen zu legende Anhang, bei Kleinstgesellschaften entfällt er, statt dessen sind einige wenige Angaben unter der Bilanz (die wir dann bei der Bilanzerstellung mit Ihnen besprechen) anzuführen.

Sonstige Änderungen
betreffen u.a.


Diese umfassende Reform erfordert neben einem Umdenken naturgemäß auch bzw. schon im Vorfeld entsprechende organisatorische Maßnahmen wie z.B. (interne) Schulungen, Adaptierung der Kontenpläne und Gliederungszahlen, Vorbereitung der für die Erstellung des Jahresabschlusses (vielleicht bisher nicht) benötigten Unterlagen, etc. Die gute Nachricht ist, dass - sofern wir mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragt sind (werden) - wir Ihnen dabei den größten Teil abnehmen und für Sie erledigen. Natürlich stehen wir Ihnen auch wie immer mit Rat und Tat zur Seite!


       Zurück