Spezielle Tipps für 2015 aufgrund der Steuerreform 2015/16:
(September 2015)
- Immobilien 2015 veräußern, da die Immobilienertragsteuer von 25% auf 30% steigt
- Immobilienschenkungen im Familienverband meist 2015 noch günstiger
- GmbHs sollten Gewinnausschüttungen vorziehen, da der Steuersatz 2016 von 25% auf 27,5% erhöht wird
- GmbHs sollten steuerfreie Einlagenrückzahlungen unbedingt 2015 durchführen, da ab 2016 steuerliche Verschlechterungen eintreten.
- Vermeidung von Verlusten für Einnahmen-/Ausgaben-Rechner nicht mehr notwendig, Verluste ab 2013 (und alte Anlaufverluste) können unbegrenzt vorgetragen werden.
- In der Bauwirtschaft dürfen Löhne ab 2016 nicht mehr bar ausbezahlt werden. Bitte rechtzeitig darum kümmern, dass alle Dienstnehmer ein Bankkonto haben!
- Kauf und Umrüstung von Registrierkassen wird zwischen 01.03.2015 und 31.12.2016 durch eine Prämie und die Möglichkeit, die Kosten in einem sofort abzuschreiben, begünstigt!
- Personenkraftwagen mit mehrheitlicher unternehmerischer Nutzung, die ausschließlich elektrisch/elektrohydraulisch betrieben werden (CO2-Emission = Null) bekommen ab 2016 Vorsteuerabzug - Anschaffung eines solchen KFZ aufschieben.
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