(August 2015)
Achtung: Betrifft mehr Unternehmen als man vermutet!
Die Eckpfeiler der Registrierkassenpflicht sind jetzt beschlossen. Wir geben hier einen ersten Überblick, mehr Details - und wie man damit am besten umgeht - finden Sie in unserem nächsten Klienten-Journal als Titelgeschichte.
Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab € 15.000,- und Barumsätzen (Bargeld, Bankomat-/Kreditkarte, Gutscheine, paypal, etc.) über € 7.500,- im Jahr besteht ab 1.1.2016 eine Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse zur Erfassung der Einnahmen.
Das betrifft nicht nur Händler, Friseure, Fußpfleger, etc. - sondern auch Ärzte, Psychologen, Steuerberater und z.B. Installateure - wenn obige Voraussetzungen erfüllt sind.
Neue Pflichten:
Ab 1.1.2016:
Ab 1.7.2016:
Erleichterungen:
Was sollte man beim Kauf einer Registrierkasse beachten:
Wichtig ist auch Arbeitsanweisungen an die Mitarbeiter zu haben und zu dokumentieren. Wir entwickeln das gerne mit Ihnen maßgeschneidert für Ihr Unternehmen.
Was muss man in den nächsten Wochen tun?
Je nachdem, ob Sie schon eine Registrierkasse haben oder eine solche erst kaufen müssen, ist zu beachten:
Am 01.01.2016 muss eine Registrierkasse vorhanden sein
Am 01.01.2017 muss diese eine Sicherheitseinrichtung haben und bei FINON angemeldet sein.
Wer noch keine Kasse hat, muss sich rasch erkundigen und eine besorgen und dabei darauf achten, dass diese spätestens bis 31.12.2016 mit einer Sicherheitseinrichtung ausgerüstet werden kann. Darüber sollte jeder seriöse Händler Bescheid wissen.
Wer bereits eine Kasse besitzt, sollte sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen, ob die Kasse in geeigneter Weise bis 31.12.16 nachgerüstet werden kann, oder ob man eine neue kaufen muss.
Problematisch könnte es für jene Unternehmen werden, die in den letzten Jahren nicht alle Umsätze steuerlich angegeben haben. Kommt es nämlich im Jahr 2016 und danach zu einem sprunghaften Anstieg der Umsätze, so ist mit einer Überprüfung der letzten Jahre durch die Finanzverwaltung zu rechnen. In diesem Fall könnte eine Selbstanzeige empfehlenswert sein.
Natürlich können diese sprunghaften Umsatzsteigerungen z.B. auch auf getätigte Investitionen, Preiserhöhungen einzelner Produkte bzw. Dienstleistungen oder erhöhte Werbemaßnahmen zurückzuführen sein.