Registrierkassenpflicht

(August 2015)

Achtung: Betrifft mehr Unternehmen als man vermutet!

Die Eckpfeiler der Registrierkassenpflicht sind jetzt beschlossen. Wir geben hier einen ersten Überblick, mehr Details - und wie man damit am besten umgeht - finden Sie in unserem nächsten Klienten-Journal als Titelgeschichte.

Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab € 15.000,- und Barumsätzen (Bargeld, Bankomat-/Kreditkarte, Gutscheine, paypal, etc.) über € 7.500,- im Jahr besteht ab 1.1.2016 eine Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse zur Erfassung der Einnahmen.

Das betrifft nicht nur Händler, Friseure, Fußpfleger, etc. - sondern auch Ärzte, Psychologen, Steuerberater und z.B. Installateure - wenn obige Voraussetzungen erfüllt sind.

Neue Pflichten:

Ab 1.1.2016:



Ab 1.7.2016:



Ab 1.1.2017:




Erleichterungen:







Was sollte man beim Kauf einer Registrierkasse beachten: