Umsatzsteuer
Noch ein Stück Gegenfinanzierung - aber vielleicht betrifft es Sie ja nicht!

(Juni 2015)

Wenn Sie mit Kunst & Kultur, mit Sport, Kunstgegenständen & Antiquitäten nichts am Hut haben, niemals auf Urlaub fahren, keine Thermen, Schwimmbäder, Zoologische Gärten oder Naturparks besuchen möchten - Tiere und Pflanzen kommen Ihnen auch nicht ins Haus - dann sind Sie als Konsument tatsächlich nicht betroffen! Als Unternehmer sollten Sie nicht in einer dieser Branchen tätig sein bzw. weder als Einkäufer noch Zulieferer fungieren - sonst hat es Sie voll erwischt.

Gewisse Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren, die bisher dem ermäßigten Steuersatz von 10% unterlagen, sollen zukünftig mit 13% besteuert werden.

Dies betrifft z.B. Einfuhr und Lieferung von

aber auch die

sowie Umsätze in Verbindung mit dem Betrieb von

und alle Umsätze von



Um die Kultur nicht schlechter zu stellen als den Sport werden auch "Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen" künftig den "ermäßigten" Steuersatz von 13% haben.

Man kann natürlich sagen, "drei Prozentpunkte", das kann doch einem Unternehmen nicht wirklich Probleme bereiten, aber am bisherigen Steuersatz gemessen ist es eine immerhin 30%-ige Erhöhung! Auch kein Trost für Weinbauern, deren Umsatzsteuersatz von bisher 12% für Ab-Hof-Verkauf ebenfalls auf 13% steigt.

All diese Erhöhungen sollen mit 01.01.2016 in Kraft treten, der Tourismus bekommt noch eine extra Schonfrist bis 01.04.2016.

Übergangsregelung:

Wird der Aufenthalt (Beherbergungsbetriebe) nach dem 1. April 2016 bis 31. August 2015 zur Gänze vorausbezahlt kommen noch die 10% zum Tragen. Für ebenfalls bis 31. August 2015 zur Gänze bezahlte Karten für kulturelle Veranstaltungen, die erst nach dem 1. Jänner 2016 stattfinden, werden nur 10% Umsatzsteuer in Ansatz gebracht.

Also Urlaub buchen, Theaterkarten-Abo verlängern - und vor allem bezahlen.

Einzig erfreulich: Bei Ist-Versteuerern soll ein Überrechnungsantrag als Zahlung gewertet werden und somit zu keinen Problemen mehr führen. Zur Erinnerung: Bei Ist-Versteuerern ist ja die Zahlung (einer Rechnung) Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.


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