Umsatzsteuer
Noch ein Stück Gegenfinanzierung - aber vielleicht betrifft es Sie ja nicht!
(Juni 2015)
Wenn Sie mit Kunst & Kultur, mit Sport, Kunstgegenständen & Antiquitäten nichts am Hut haben, niemals auf Urlaub fahren, keine Thermen, Schwimmbäder, Zoologische Gärten oder Naturparks besuchen möchten - Tiere und Pflanzen kommen Ihnen auch nicht ins Haus - dann sind Sie als Konsument tatsächlich nicht betroffen! Als Unternehmer sollten Sie nicht in einer dieser Branchen tätig sein bzw. weder als Einkäufer noch Zulieferer fungieren - sonst hat es Sie voll erwischt.
Gewisse Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren, die bisher dem ermäßigten Steuersatz von 10% unterlagen, sollen zukünftig mit 13% besteuert werden.
Dies betrifft z.B. Einfuhr und Lieferung von
- lebenden Tieren
- Futtermitteln
- Pflanzen
- Holz
- Kunstgegenstände wie z.B. Gemälde, Antiquitäten, die mehr als 100 Jahre alt sind
aber auch die
- Beherberung in "eingerichteten Wohn- und Schlafräumen", also Hotel, Frühstückspension, - Almhütte?
sowie Umsätze in Verbindung mit dem Betrieb von
- Schwimmbädern
- Zoologische Gärten und Naturparks
- Theatern
- Filmvorführungen
und alle Umsätze von
Um die Kultur nicht schlechter zu stellen als den Sport werden auch "Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen" künftig den "ermäßigten" Steuersatz von 13% haben.
Man kann natürlich sagen, "drei Prozentpunkte", das kann doch einem Unternehmen nicht wirklich Probleme bereiten, aber am bisherigen Steuersatz gemessen ist es eine immerhin 30%-ige Erhöhung! Auch kein Trost für Weinbauern, deren Umsatzsteuersatz von bisher 12% für Ab-Hof-Verkauf ebenfalls auf 13% steigt.
All diese Erhöhungen sollen mit 01.01.2016 in Kraft treten, der Tourismus bekommt noch eine extra Schonfrist bis 01.04.2016.
Übergangsregelung:
Wird der Aufenthalt (Beherbergungsbetriebe) nach dem 1. April 2016 bis 31. August 2015 zur Gänze vorausbezahlt kommen noch die 10% zum Tragen. Für ebenfalls bis 31. August 2015 zur Gänze bezahlte Karten für kulturelle Veranstaltungen, die erst nach dem 1. Jänner 2016 stattfinden, werden nur 10% Umsatzsteuer in Ansatz gebracht.
Also Urlaub buchen, Theaterkarten-Abo verlängern - und vor allem bezahlen.
Einzig erfreulich: Bei Ist-Versteuerern soll ein Überrechnungsantrag als Zahlung gewertet werden und somit zu keinen Problemen mehr führen. Zur Erinnerung: Bei Ist-Versteuerern ist ja die Zahlung (einer Rechnung) Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
       Zurück