Einkommensteuer
Das neue Tarifmodell
Weitere Detailregelungen Mitarbeiter und Sonderausgaben

(Juni 2015)

Das neue Tarifmodell


wird oft als Kernstück der Steuerreform bezeichnet. Statt vier Tarifstufen wird es in Zukunft sieben geben. Einkommen bis € 11.000,- bleiben unverändert steuerfrei. Der darauffolgende Einstiegstarif wird von 36,5% auf 25% gesenkt. 50% Einkommensteuer zahlt man erst ab € 90.000,- (bisher € 60.000,-). Ab 1 Million zahlt man 55%. Durch diese Maßnahmen soll sich eine durchschnittliche Entlastung von € 1.000,- für jeden Steuerzahler ergeben.

Neben der Tarifreform sind noch weitere Entlastungen vorgesehen:


Neue Detailregelungen:


Mitarbeiterrabatt
In letzter Zeit hat die Gewährung von Rabatten an Mitarbeitern immer wieder zu Problemen geführt, da sie ja als Vorteil aus einem Dienstverhältnis der Lohnsteuer zu unterwerfen wären. In Zukunft sollen derartige Mitarbeiterrabatte bis zu 10% in jedem Fall steuerfrei sein. Alles, was darüber hinausgeht, ist mit € 500,- pro Jahr und Mitarbeiter gedeckelt.

Dienstautos


Das Feindbild des Fiskus ist das verbrennungsmotorgetriebene Auto. Der Sachbezug für Dienstautos mit einem CO2- Ausstoß von mehr als 120g/km beträgt ab 2016 2% der Anschaffungskosten, max. € 960,-. Der maßgebliche CO2-Emissionswert für den verringerten Sachbezug von 1,5% wird von 2017 bis zum Jahr 2020 um jährlich vier Gramm reduziert. Maßgebend für die Einstufung ist das Jahr der Anschaffung. (Zur Erinnerung: bisher beträgt der Sachbezug 1,5%, max. € 720,- bzw. 0,75%, max. € 360,-)
Aber jetzt die gute Nachricht: Für Elektroautos (CO2-Wert von Null) ist kein Sachbezug anzusetzen. Hybridfahrzeuge fallen leider nicht darunter, da sie sowohl von einem Elektro- als auch einem Verbrennungsmotor angetrieben werden können. Außerdem kann für Elektroautos ein Vorsteuerabzug bis Anschaffungskosten von € 40.000,- geltend gemacht werden (Details noch offen). Einen Tesla bekommt man um das Geld leider nicht.

Sonderausgaben


Die steuerliche Absetzbarkeit von "Topfsonderausgaben" wird abgeschafft. Zur Erinnerung: Bisher konnte man für Wohnraumschaffung oder -sanierung, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen einen Betrag von max. € 2.920,- beantragen, der dann mit 25%, max. € 730,-, die Steuerbemessungsgrundlage gekürzt hat. Eine Bestimmung mit zig Ausnahmen und Einschleifregelungen, der niemand nachtrauern wird. Eine Übergangsregelung ist vorgesehen.
Ab dem Jahr 2017 können Sonderausgaben für Kirchenbeitrag, Spenden, Nachkauf von Versicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherungen nur mehr insoweit steuerlich abgesetzt werden, als sie von den jeweiligen Institutionen an das Finanzamt gemeldet werden.



Das neue Tarifmodell im Überblick

Tarif NEUbisheriger Tarif
Stufe bisSteuersatzStufe bisSteuersatz
11.000,- €0%11.000,- €0%
18.000,- €25%25.000,- €36,5%
31.000,- €35%
60.000,- €42%60.000,- €43,21%
90.000,- €48%darüber50%
1,0 Mio €50%darüber55%


Unternehmer:


Hier kann es in Zukunft zu einem Interessenskonflikt mit der Sozialversicherungspflicht kommen, denn der mitarbeitende Kommanditist muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen!


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