SVA wird kundenfreundlicher!

(März 2015)

Neuerungen ab 2015:

Versicherte, die unter 1.146,- € p.M. verdienen, können in Notfällen (lange Krankheit o.Ä.) eine Überbrückungshilfe beantragen, die ihrem Beitragskonto gutgeschrieben wird.

Neuerungen ab 2016:

Ab 2016 kann man Beiträge für das laufende Jahr nicht nur wie bisher vorläufig heruntersetzen, sondern auch vorläufig erhöhen lassen. Dies soll die steuerliche Absetzbarkeit dieser Beiträge sichern.
Außerdem wird ab 2016 die Möglichkeit geschaffen, Beiträge monatlich per Einziehungsauftrag zu bezahlen, damit nicht alle drei Monate größere Summen zusammenkommen.
Wir werden im laufenden Jahr Genaueres berichten.
Die SVA ist übrigens auch auf facebook vertreten, es sind dort immer wieder interessante Neuigkeiten nachzulesen.


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