Unternehmer-Colleg
Lohnverrechnung am Jahresende
(März 2015)
Derzeit herrscht in den Lohnverrechnungsabteilungen Hochbetrieb; auch die Lohnverrechnung muss abgeschlossen werden. Im Einzelnen ist folgendes zu erledigen:
- Die Lohnkonten und sonstigen Aufzeichnungen müssen durchgesehen, mit der Buchhaltung abgestimmt und einer Endkontrolle unterzogen werden. Danach erfolgt gegebenenfalls der Ausdruck derselben und die Ablage.
- Die kombinierten Beitragsnachweise und Lohnzettel sind bis Ende Februar an die jeweilige Gebietskrankenkasse elektronisch zu übermitteln.
- Für die freien Dienstnehmer sind die Meldungen gem. § 109a EStG (ähnlich den Lohnzetteln) an das jeweilige Finanzamt elektronisch zu übermitteln, ebenfalls bis Ende Februar.
- Die Meldungen hinsichtlich der Schwerarbeiter sind ebenfalls bis Ende Februar an die Gebietskrankenkasse zu erledigen.
- Die Kommunalsteuererklärung ist bis 31. März an das Finanzamt zu übermitteln.
- In Wien ist zusätzlich noch ebenfalls bis 31. März die Erklärung zur Dienstgeberabgabe ("U-Bahn-Steuer") elektronisch an das Magistrat zu übermitteln.
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