NOVA-Betrug
Wohnsitz über der Grenze - NOVA sparen - Strafe zahlen!

(März 2015)

NOVA-Betrug nennt es das Finanzministerium. Auch wenn die Mehrheit der Bevölkerung unter Betrug wahrscheinlich etwas anderes assoziiert, ein Finanzstrafdelikt, das mit hohen Strafen belegt wird, bleibt es allemal. Die Rede ist davon, ein KFZ mit ausländischem Kennzeichen in Österreich zu fahren, das Fahrzeug also in Österreich nicht zugelassen zu haben, und sich damit die NOVA und die Erwerbsteuer so wie die inländische KFZ-Steuer zu ersparen.

Verlockend ist das ja allemal, da man die Abgabenbelastung von KFZ als durchaus exzessiv bezeichnen kann, aber das macht eine ungesetzliche Vorgangsweise auch nicht zum Kavaliersdelikt.

Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die durch Personen mit Hauptwohnsitz im Inland verwendet werden, dürfen ohne inländische Zulassung nur während eines Monats ab der erstmaligen Einbringung in das Bundesgebiet verwendet werden.

Mit anderen Worten: Innerhalb dieser Monatsfrist muss die Ummeldung und Zulassung im Inland erfolgen. Abgabenschuldner sind Fahrzeugbesitzer und der, der das Fahrzeug verwendet. Die Ausrede, dass das Fahrzeug einer ausländischen Gesellschaft gehört, sticht in dem Fall also nicht.

Auf eine parlamentarische Anfrage im Vorjahr hat das BMF bekanntgegeben, dass in den letzten zwei Jahren 10.500 solcher Fälle aufgedeckt wurden und zu Nachzahlungen geführt haben. Dabei wurden rund 100 Millionen Euro an Nachzahlungen und Strafen eingehoben. Weitere Schwerpunktaktionen sind geplant.


       Zurück