Warum werde gerade ich geprüft?

Nun, in den allermeisten Fällen trifft der Computer per Zufallsgenerator die Auswahl, welche Steuerbürger geprüft werden sollen - wie beim Lotto: “Alles ist möglich”. Der Zufallsgenerator selbst wird mit zahlreichen objektiven Daten (u.a. Datum und Ergebnis der letzten Prüfung) “gefüttert”.

Aber gleich vorweg – nicht jede Betriebsprüfung bedeutet automatisch eine saftige Nachzahlung, denn auch die Finanzverwaltung geht nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip vor. Und es gibt immer wieder, und immer öfter Fälle, wo die Prüfung ohne Ergebnis beendet wird!

Ein wichtiges Kriterium, um eine Betriebsprüfung nicht herauf zu beschwören, ist das korrekte Ausfüllen der Steuererklärung in formeller Hinsicht und ein plausibles Ergebnis in materieller Hinsicht. Denn nach erfolgter Eingabe der Daten der Steuererklärung erfolgt die Bescheiderstellung weitgehend automatisch, d.h. dass im Regelfall nur die Eingabekraft die Steuererklärung sieht. Daher sollte man trachten, dass es bei der Eingabe zu keinen Unklarheiten kommt.

Ein weiterer Grund für die Ansetzung einer Betriebsprüfung sind Schwerpunktaktionen seitens der Finanzverwaltung, entweder weil ein Missstand offenkundig geworden ist (Stichwort Brauereien, aber auch vor vielen Jahren die Blumenbinder und immer wieder Bau-sparkassenvertreter, WIFI-Vortragende etc.), oder weil die Finanz einfach Branchendaten aktualisieren will und daher eben diese Branche verstärkt unter die Lupe nimmt.

Obwohl nicht jede Kontrollmitteilung (= Infos anderer Finanzbeamter, die sie bei anderen Steuerbürgern feststellen und an das zuständige Finanzamt weiterleiten) und auch nicht jede (anonyme) Anzeige automatisch zu einer Betriebsprüfung führt, können diese natürlich sehr wohl eine solche auslösen, insbesondere dann, wenn sie von einiger vermuteter Brisanz sind.


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