Wareneinkauf im Netz: USt-Vergütung sichern!

(März 2015)

Bitte bedenken Sie, dass Sie bei Wareneinkäufen über das Internet die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu beachten haben!

Wenn man als "Umsatzsteuerunternehmer" Dinge für sein Unternehmen im EU-Raum kauft, hat man seine UID-Nummer zu verwenden; die Waren werden dadurch ohne ausländische Umsatzsteuer verrechnet und man hat die Einkäufe als IG-Erwerbe in die Umsatzsteuermeldungen aufzunehmen.

Falls man das übersieht, kann man die ausländische Umsatzsteuer in Österreich nicht geltend machen. Und auch eine Umsatzsteuervergütung über das Umsatzsteuererstattungsverfahren, das mit den EU Ländern verankert ist, wird wegen falscher Rechnungserstellung abgelehnt! Das führt regelmäßig zum Verlust der Umsatzsteuervergütung. Die Abwicklung der Einkäufe über manche Plattformen ist mühsam (wenn man z.B. bei amazon als Privatperson ein Konto hat, muss man ein Extrakonto für Firmenzwecke anlegen), trotzdem ist dies die steuerlich einzig richtige Vorgangsweise, um zum Vorsteuerabzug zu kommen.


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