Arbeitsplatzevaluierung
Achtung: Gilt schon ab dem ersten Angestellten!

(März 2015)

Die Evaluierung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz hat jeder Arbeitgeber, auch wenn nur ein Arbeitnehmer beschäftigt wird, durchzuführen.

Dadurch soll es ermöglicht werden auf organisierte und systematische Weise die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer stetig zu verbessern und zu kontrollieren. Die Arbeitnehmer sind in das Evaluierungskonzept mit einzubeziehen.

Aus dieser Evaluierung sind die sogenannten "Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente" zu erarbeiten, die fallweise vom Arbeitsinspektorat auch überprüft werden. Bei Arbeitsstätten bis 50 Arbeitnehmern kann für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung das kostenlose Service der AUVA in Anspruch genommen werden. Wenden sie sich daher bei Bedarf an eines der Präventionszentren der AUVA unter www.auva.at. Auch auf www.eval.at werden nützliche Informationen bereitgestellt.

Die Evaluierung ist für alle Arbeitsstätten durchzuführen, auch wenn man wie z.B. bei Bürobetrieb, keine unmittelbare Gefahr erkennen kann, da auch Gesundheitsvorsorge und die Evaluierung psychischer Belastungen auf dem Programm stehen.

Man sollte die Verpflichtung nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn neben Verwaltungsstrafen bei Nichtdurchführung kann sich bei einem Schadensfall die AUVA regressieren. Über diese Höhe wollen wir nicht einmal spekulieren.


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