Melden und abrechnen auf einem Beitragskonto

(Dezember 2014)

Laut einer Information der OÖGKK soll (Es dürfte sich aber noch nicht bis in alle Abteilungen zumindest der WGKK durchgesprochen haben) es ab 1. Jänner 2015 möglich sein echte und freie Dienstnehmer (für die es bisher getrennte Beitragskonten gibt) im gewerblichen bzw. land- und forstwirtschaftlichen Bereich auf einem (einheitlichen) Beitragskonto zu melden und abzurechnen.
Eine diesbezügliche Ummeldung soll jeweils zum Jahreswechsel möglich sein, und zwar wie folgt:

Die Lohnzettel (L 16) 2014 der freien (land- und forstwirtschaftlichen) Dienstnehmer sind noch (bis Ende Februar 2015) mit der bis Ende 2014 gültigen Beitragsnummer zu melden.
Leider keine Vereinheitlichung ist in geographischer Hinsicht geplant; sind mehrere verschiedene Kassen zuständig bleiben sie es auch weiterhin.
Haben Sie uns mit der Durchführung Ihrer Lohnverrechnung betraut, werden wir die Ummeldung (nach Absprache mit Ihnen) selbstverständlich durchführen.


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