Wertpapiere und Gewinnfreibetrag

(Dezember 2014)

Schon bisher waren zur Geltendmachung eines
investitionsbedingten Gewinnfreibetrages angeschaffte Wertpapiere Betriebsvermögen und diese damit einhergehend in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen; allerdings aufgrund der (fast immer) anzuwendenden Endbesteuerung ohne steuerliche Auswirkungen.

Ab heuer können für solche Zwecke nur mehr Wohnbauanleihen angeschafft werden.

WICHTIG: Diese werden im betrieblichen Bereich KESt-frei gestellt und kommt es daher auch nicht mehr zur Endbesteuerung. D.h. die diesbezüglichen Erträge müssen nunmehr unbedingt in der Buchhaltung und damit in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden!


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