Erleichterungen bei Auftraggeberhaftung für EPUs (Kleinunternehmer ohne Dienstnehmer)

(Dezember 2014)

Bisher war es für Kleinunternehmen ohne Dienstnehmer nicht möglich, in die HFU-Liste aufgenommen zu werden und damit zu vermeiden, dass die Auftraggeber einen Teil des Werklohns an die GKK zahlen müssen, um sich von Haftungen für Lohnabgaben zu befreien, die mangels Dienstnehmern gar nicht auftreten können.
Ab 01.01.2015 können sich EPUs, die ja keine Dienstnehmer beschäftigen, sowie seit drei Jahren Bauleistungen erbringen, nach GSVG pflichtversichert sind und ihre fälligen Versicherungsbeiträge bis zum 15. nach Quartalsende zahlen, mittels Antrag an das Dienstleistungszentrum AGH bei der Wiener Gebietskrankenkasse in die HFU-Liste eintragen lassen.
Damit kann der Kunde nach Kontrolle der Aktualität der Eintragung in der HFU-Liste den gesamten Rechnungsbetrag der Bauleistung bedenkenlos an den EPU auszahlen.


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