Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen für Mehrfachversicherte
Jetzt für bis zu 2011 zurück abholen!

(Dezember 2014)

Ist man in mehreren Versicherungssystemen versicherungspflichtig, kann man bei Übersteigen der Höchstbeitragsgrundlage die Beiträge zurückfordern.

Dieser Antrag ist für die Kranken-, die Arbeitslosen- und die Pensionsversicherung möglich, jeweils bis zum Ablauf des dem Beitragsjahr drittfolgenden Jahres, bis 31.12.2014 also noch für 2011 (und Folgejahre). Man kann den Antrag aber auch für 2011 und Folgejahre stellen, dann wird automatisch erstattet, solange man der Mehrfach-Pflichtversicherung unterliegt (und soweit man die Höchstbeitragsgrundlage überschreitet).

Der Antrag ist bei einem der beteiligten Versicherungsträger zu stellen, erstattet werden die Beiträge nur zu einem gewissen Prozentsatz.

Pensionsbezieher, die gleichzeitig noch eine pflichtversicherte Tätigkeit ausüben, können einen Antrag auf Rückerstattung der Krankenversicherungsbeiträge stellen, wenn die Höchstbeitragsgrundlage überschritten wird (durch Pension + Gewinn aus versicherter Tätigkeit).
Mehrfachversicherte, die neben einer ASVG-Versicherung eine in der GSVG pflichtige Tätigkeit betreiben, die unter der Höchstbeitragsgrundlage liegt, können einen "Antrag auf Differenzvorschreibung" stellen - damit zahlen sie die GSVG nur vom tatsächlichen Gewinn aus ihrer selbständigen Tätigkeit, keinen Mindestbetrag o.Ä., der möglicherweise höher als die tatsächlichen Beiträge ist.


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