AÜG (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz)
Anpassung an EU-Richtlinie!

(Dezember 2014)

Aufgrund einer EU-Richtlinie musste das österreichische Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) überarbeitet werden. Bereits mit 1. Jänner 2013 traten die Änderungen in Kraft. Nachfolgend eine Übersicht über alle wesentlichen Neuerungen.


Das neue Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass auch für aus dem Ausland überlassene Arbeitskräfte die bestehenden Kollektivverträge zur Gänze, inklusive dem gesamtem Rahmenrecht gelten - bisher war das rechtlich umstritten. Kernelemente des österreichischen Arbeitsrechts, insbesondere Regelungen über die Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Urlaub oder Feiertagen, aber auch Kündigungsfristen gelten nun ebenfalls. Und selbstverständlich müssen auch ausländische Überlasser in den Sozial- und Weiterbildungsfonds einzahlen und ausländische LeiharbeiterInnen erhalten gleiche Leistungen aus dem Fonds.


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