LSDB-G (Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz)
Änderungen = Verschärfungen!

(Dezember 2014)

Seit Mai 2011 gibt es dieses - nicht nur wörtlich gemeint - Gesetzes-Ungetüm. Laut Gesetzgeber soll es den Arbeitnehmern das zustehende Entgelt sichern und für einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen sorgen.
Besonders "unterstützt" werden soll die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die weitreichenden Kontrollbefugnisse einerseits sowie der drakonische Strafrahmen anderseits.
Straftatbestände sind bzw. waren bisher



ACHTUNG: Die Gewerbeberechtigung und der angewandte Kollektivvertrag müssen zusammenpassen! (übereinstimmen)!
Die diesbezügliche Novelle (sollte dieser Tage bereits beschlossen sein) tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft. Sie enthält etliche Verschärfungen und einige (wenige) Erleichterungen.

Im Detail:



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