"Kleine" Vereinsfeste

(September 2014)

Selbstgemachte Speisen und unbekannte Künstler!

Über drei Millionen Österreicher sind Mitglieder in einem Verein - das wäre mehr als jeder Dritte! Aber selbst wenn man bedenkt, dass viele ja in mehreren Vereinen Mitglied sind, ist es noch immer ca. jeder Fünfte. Immerhin leisten diese Vereinsmitglieder laut Innenministerium ca. fünf Millionen unentgeltliche Arbeitsstunden pro Woche!

Es existieren in Österreich ca. 120.000 Vereine, die alle einen Vorstand haben (müssen). Meistens werden zumindest Obmann und Kassier mit Frauen und Männern besetzt, die auch in ihrem bürgerlichen Beruf mit Wirtschaft zu tun haben, also Führungskräfte, BuchhalterInnen und Selbständige. Doch ist auch steuerlich ein Verein wie ein Unternehmen zu betrachten?
Betrachten wir dies anhand des Beispiels von "kleinen" Vereinsfesten, die es ja wohl fast in jedem Verein gibt.
"Kleine Vereinsfeste" gelten als "unentbehrlicher Hilfsbetrieb". Ein solcher gefährdet nicht die steuerlichen Begünstigungen des gemeinnützigen Vereins, "Zufallsgewinne" eines solchen Festes wären zwar grundsätzlich körperschaftsteuerpflichtig, de facto schützt aber eine relativ großzügige Freibetragsregelung (EUR 10.000,- p.a. plus "nicht verbrauchte" Freibeträge der letzten zehn Jahre) vor einer tatsächlichen Steuerlast.
Wesentlich ist, dass es sich um ein kleines Vereinsfest handelt. Was darunter zu verstehen ist, erklärt ein Erlass vom Mai 2014:


Also dann viel Spaß und vor allem auch viel Erfolg für Ihr nächstes "kleines Vereinsfest"!


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