Elektro & Hybridfahrzeuge in voller Fahrt!
Ökologisierung des Verkehrs

(September 2014)

Langsam kommen immer mehr Autohersteller mit Hybridfahrzeugen (Verbrennungsmotor und Elektromotor mit Energiespeicher) bzw. reinen Elektrofahrzeugen auf den Markt. Diese Modelle sind jedoch auf Grund der zusätzlichen technischen Erfordernisse noch teurer als die herkömmlichen Fahrzeuge mit Benzin oder Dieselmotor.

Um den Verkauf von umweltfreundlichen Hybrid- und E- Fahrzeugen zu fördern, gibt es verschiedene staatliche "Zuckerln", nämlich Förderungen und Steuerbegünstigungen.
Hauptförderschiene ist das "klima:aktiv mobil Förderprogramm", das den Schwerpunkt Fuhrparkumstellungen auf alternative Fahrzeuge und E-Mobilität setzt. Gefördert werden die Anschaffungskosten von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, von E-Fahrzeugen, die Schaffung von Ladestationen und die Anschaffung von E-Fahrrädern. Es handelt sich um eine Bundesförderung, Informationen findet man unter www.klimaaktivmobil.at, www.umweltfoerderung.at und www.mobilitaetsmanagement.at.

Das Land NÖ legt noch etwas drauf unter www.ecoplus.at bzw. mit dem Projekt "e-Pendler in NÖ" (http:// herry.at/index.php/ependler). In Wien gibt es das Projekt "e-mobility on demand", das die Anschaffung von Elektroautos fördert: www.wienermodellregion.at.
Im Burgenland gibt es eine eigene Landesförderung www. eabgld.at/index.php?id=986.
Auch Finanzminister Schelling hat ein Herz für die alternative Fortbewegung:
Personenkraftwagen, die elektrisch oder elektrohydraulisch betrieben werden, sind von der NOVA befreit. Hybridfahrzeuge zahlen zwar NOVA, sie bekommen aber einen NOVA-Bonus für umweltfreundliche PKWs. Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer ist es ähnlich - KFZ, die ausschließlich elektrisch betrieben werden, zahlen keine motorbezogene Versicherungssteuer, Hybridfahrzeuge nach der Leistung des Verbrennungsmotors, der Elektromotor bleibt außer Ansatz.

Leider nicht begünstigt sind E-Fahrzeuge im Bereich der Umsatzsteuer - die Fahrzeuge und auch Fahrräder(!) unterliegen genauso wie solche mit Verbrennungsmotor dem Ausschluss vom Vorsteuerabzug. Seit 2012 sind aber auch einige E-Fahrzeuge als Fiskal-LKWs gelistet. Auch im Bereich Einkommensteuer können nur die E-Fiskal-LKWs kürzer als acht Jahre abgeschrieben werden. Alle E-PKW, die nicht auf der Fiskal-Liste stehen, unterliegen darüber hinaus der Luxustangente von 40.000,- Euro für die Anschaffungskosten und sind zwingend auf acht Jahre abzuschreiben.

Vor einer Anschaffung eines Hybrid- oder Elektrofahrzeuges muss man für sich also eine Kosten-/Nutzenrechnung im Vergleich zu den herkömmlichen Fahrzeugen erstellen, die sehr vom persönlichen Fahrverhalten abhängt. Den höheren Anschaffungskosten von alternativen Kraftfahrzeugen stehen deutlich niedrigere laufende Kosten gegenüber, die sich aber nur bei höherer Fahrleistung auswirken. In diesem Bereich wird sich aber in den nächsten Jahren sehr viel tun, sodass es sich bei Interesse lohnt, am Thema zu bleiben!

ALLE WICHTIGEN ADRESSEN AUF EINEN BLICK:
www.klimaaktivmobil.at
www.umweltfoerderung.at
www.mobilitaetsmanagement.at
www.ecoplus.at
herry.at
www.wienermodellregion.at


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