Unternehmer-Colleg
Durchschnitts- versus Grenzsteuersatz, Progression

(Juni 2014)

Das Einkommensteuergesetz kennt verschiedene - mit dem Einkommen steigende - Steuersätze (=Progression). Jedoch ist vorgesehen, dass die jeweils höheren Steuersätze nur für die über die jeweiligen Stufen liegenden Einkommen gelten.

Derzeit liegen die Steuersätze zwischen 0% (bis zu einem Einkommen von EUR 11.000,-) und 50% (ab einem Einkommen von EUR 60.000,-).

Aus der sich ergebenden Steuerlast kann in Bezug auf das zugrunde liegende Einkommen der Durchschnittssteuersatz ermittelt werden. Hingegen ist der Grenzsteuersatz jener Steuersatz, der auf ein zusätzliches Einkommen anzuwenden ist.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:
Bei einem Einkommen von 60.000,- ergibt sich eine Steuerbelastung von 20.235 (= 33,73% Durchschnittssteuersatz).
2.000,- Euro zusätzliches Einkommen sind mit 1.000,- Euro (= 50% Grenzsteuersatz) zu besteuern.
Der Durchschnittssteuersatz erhöht sich auf 34,25%.

Aufgrund der unteren Steuersätze kann die Durchschnittsbelastung natürlich nie die 50% erreichen.

Ein systemwidriges Kuriosum ist die sogenannte Negativsteuer: Bei besonders niedrigen Einkommen werden u.U. Sozialversicherungsbeiträge (in geringem Ausmaß) vergütet.


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