UID-Nummer & Vorsteuerabzug!

(Juni 2014)

Zur Erinnerung: Das Rechnungsmerkmal "UID-Nummer des Leistenden" ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Aufgrund von Änderungen in den Umsatzsteuer-Richtlinien müssen Gültigkeit und Richtigkeit derselben vorliegen. Früher genügte (sofern keine besonderen Auffälligkeiten bestanden) eine "optische" Kontrolle - dies reicht jetzt nicht mehr!

Allerdings ist nirgendwo eine klare Aussage zu finden, wie oft eine solche Überprüfung (nachweislich!) zu erfolgen hat. Bei neuen Lieferanten ist wohl jedenfalls eine Überprüfung vorzunehmen, bei regelmäßigen (dauernden) Geschäftsbeziehungen in ebensolchen Abständen.

Die Überprüfung (sogenanntes Bestätigungsverfahren) kann entweder über das FinanzOnline-Portal des Bundesministeriums für Finanzen (https://finanzonline.bmf.gv.at/fon)
oder über den EU-Server (http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/vieshome.do?selectedLanguage=de) erfolgen.


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