(März 2014)
Die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie gilt ab 13.6.2014.
Nicht nur der Onlinehandel ist betroffen!
Brauchen Sie eine Rechnung? Üblicherweise braucht der Letztverbraucher keine! Was tut er auch damit? Er erwartet sich bei "ohne Rechnung" automatisch einen zumindest 20%-igen Preisvorteil. Die vom "Unternehmer" (Pfuscher) nicht berechnete und nicht abgeführte Mehrwertsteuer verbilligt - illegal - zwar die Dienstleistung, sie spart dem Pfuscher aber auch Gewährleistung, Garantie und sonstige Verpflichtungen des ordentlichen Unternehmers - und das zu Lasten des Leistungsempfängers.
Und was ein Unternehmer alles zu beachten hat zeigt sich wieder einmal deutlich durch die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, die bis 13.12.
2013 bereits in nationales Recht umgesetzt hätte werden müssen. Die Bestimmungen sind aber in jedem Fall für alle betroffenen Verträge anzuwenden, die ab dem 13.6. 2014 abgeschlossen werden (unabhängig davon ob sie in nationales Recht umgesetzt wurden). Nun liegt der Entwurf für das VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz 2014) zur Begutachtung vor und soll danach eiligst beschlossen werden.
Im Wesentlichen betrifft diese Richtlinie den Onlinehandel, also Webshop-Betreiber. Aber Vorsicht: Nicht nur Amazon, Otto & Co sind betroffen. Wenn Sie für Ihre Kunden auf Ihrer Homepage als Service eine Bestellmöglichkeit eingerichtet haben, gelten die Vorschriften für Sie genauso!
Die wesentlichen Neuerungen betreffen
Die Details zu den einzelnen Punkten würden den Rahmen dieses Artikels sprengen, wenn Sie betroffen sind, nutzen Sie den Service der WKO oder wenden sich am besten gleich an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Aber nicht nur der Onlinehandel ist betroffen. Alle Verträge mit Verbrauchern unterliegen den neuen Informationspflichten der Richtlinie. Diese umschließen