Unternehmercolleg

(März 2014)

Wahrscheinlich gibt es hierfür noch mehr Begriffe. Jedenfalls handelt es sich um eine sehr wichtige interne Kontrollrechnung, die Sie auch unterjährig anstellen sollten; wir stellen sie jedenfalls im Zuge des Jahresabschlusses auf. Es geht darum, ob der Überschuss (bei EAR) bzw. die Privatentnahmen (bei Bilanzierung) zusammen mit anderen Einkünften (auch des Ehepartners) ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken.
Die Finanz stellt diese Überlegungen jedenfalls bei Prüfungen an, und wenn es sich nicht ausgeht, gibt es akuten Erklärungsbedarf! Bei bilanzierenden Unternehmen wird die Prüfung auch finanzamtsintern aufgrund der in der Einkommensteuererklärung anzugebenden Kennzahl vorgenommen - und war auch schon Grund eine Prüfung anzusetzen! Also Vorsicht!

Mehr-Weniger-Rechnung
Dies ist die Ableitung des steuerrechtlichen Gewinnes aus dem Bilanzgewinn nach Unternehmensrecht (bei rechnungslegungspflichtigen Unternehmen). Beispiel: PKW wird üblicherweise unternehmensrechtlich auf fünf Jahre, steuerrechtlich aber mindestens auf acht Jahre abgeschrieben. Weitere Beispiele sind die Kosten über der Luxustangente oder Strafen, die steuerrechtlich gar nicht abgesetzt werden können, oder Bewirtungen (nur teilweise abzugsfähig), die aber unternehmensrechtlich Abzugsposten darstellen.
Leider wird diese Lücke immer größer!


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