Verfahrensrecht:"Beschwerde" statt "Berufung"

(März 2014)

Seit 1. Jänner 2014 gibt es in Österreich eine völlig neue, zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit:


Verfahrenstechnisch ist man im Bereich der Finanzen weitgehend der bisherigen BAO gefolgt, während in anderen Verwaltungsverfahren (z.B. Sozialversicherung) kaum ein Stein auf dem anderen geblieben ist. Neben Inhalten hat sich auch die Terminologie geändert:
Gegen den Bescheid der Abgabenbehörde (Finanzamt)
erhebt man nun Beschwerde statt Berufung an das Finanzamt wie bisher. Nun muss (bisher konnte) das Finanzamt die Beschwerdevorentscheidung (bisher Berufungsvorentscheidung) erlassen.

Ist man damit nicht einverstanden, stellt man einen Vorlageantrag an das BFG (Bundesfinanzgericht; bisher an den UFS). Dieses entscheidet mit Erkenntnis (statt bisher Berufungsentscheidung) und "spricht ab" (NEU!) über die Zulässigkeit einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof, das heißt entscheidet über die Zulässigkeit (was auch noch beeinsprucht werden kann).


       Zurück