Änderungen beim Gewinnfreibetrag
Was ist nun wirklich begünstigt und was nicht?

(Dezember 2013)

Die Änderungen ab 2013 werden wohl nur wenige treffen, wir wollen sie aber zum Anlass nehmen, das Wichtigste zu wiederholen.

Bemessungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag ist der


Er beträgt 13% der Bemessungsgrundlage; der Grundfreibetrag (EUR 3.900,-, also von Gewinnen bis EUR 30.000,-) steht auch ohne tatsächliche Investition zu und ist auch bei pauschaler Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss er durch Anschaffungs- oder Herstellungskosten begünstigter Wirtschaftsgüter gedeckt sein.

Darunter fallen


Nicht begünstigt sind


Grundsätzlich ist der Gewinnfreibetrag mit EUR 100.000,- (entspricht einer Bemessungsgrundlage von 769.230,- Euro) gedeckelt; für die Jahre 2013 bis 2016 wird einerseits die maximale Bemessungsgrundlage auf EUR 580.000,- abgesenkt und andererseits der Prozentsatz ab EUR 175.000,- auf 7 bzw. 4,5 reduziert. Dies ist das Pendant zur höheren Besteuerung sonstiger Bezüge ("Reichensteuer").

Richtig kompliziert wird die richtige Berechnung und Zuordnung bei Mitunternehmerschaften und GmbH & Co KGs sowie Zusammentreffen mehrerer betrieblicher oder selbständiger Einkunftsquellen. Diesfalls ist wohl eine individuelle Beratung nötig.


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