Schnee-Chaos!
Einarbeiten oder höhere Gewalt?

(Dezember 2013)

Alle Jahre wieder: Der erste Schnee - womöglich noch Montag Morgen - und nichts geht mehr! Wer muss jetzt für die verlorene Zeit aufkommen, die der Dienstnehmer zu spät kommt?
Angestellte haben gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie aufgrund von Wetterkapriolen daran gehindert sind (rechtzeitig) am Arbeitsplatz zu erscheinen, Arbeiter dann, wenn der Kollektivvertrag keine abweichende Regelung vorsieht.
Aber Achtung:
Voraussetzung hierfür ist die, dass der Arbeitnehmer alles Zumutbare unternommen hat, um pünktlich zu erscheinen. Jedenfalls muss der Arbeitgeber sofort vom Fernbleiben bzw. verspäteten Erscheinen informiert werden. Im Zeitalter der Handys und Smartphones wohl kein größeres Problem mehr.

Was zumutbar ist, wird im Einzelfall zu entscheiden sein. Sicher zumutbar wird sein, dem Wetterchaos durch früheres Abfahren oder Anlegen von Schneeketten zu trotzen, ebenso das Einrechnen (Schneefälle werden meist angekündigt!) von längeren Wartezeiten. Auch wird es für gesunde Arbeitnehmer zumutbar sein, einige Kilometer Fußmarsch in Kauf zu nehmen, wenn die Fahrt mit Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist - meint zumindest die Arbeiterkammer!


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