Pendlerpauschale ab 2014!
Ganz einfach - österreichisch!

(Dezember 2013)

Ab 2014 ändern sich die Bedingungen für das Pendlerpauschale; die Fahrzeiten, die zu Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit der Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels führen und damit die Höhe des Pendlerpauschales bestimmen, wurden verkürzt.

Ab 1.1. 2014 gilt , sobald ein öffentliches Verkehrsmittel zumindest für den halben Arbeitsweg zur Verfügung steht, Folgendes:

Fahrzeit ist weniger/gleich 60 Minuten in eine Richtung (inklusive Geh- u Wartezeiten): immer kleines Pendlerpauschale.

Fahrzeit ist mehr als 120 Minuten (bestimmt w.o.): immer großes Pendlerpauschale.
Bei einer Fahrzeit zwischen 61 und 120 Minuten ist zu bestimmen, wie hoch die "entfernungsabhängige Höchstdauer" ist; diese berechnet sich mit 60 Minuten+ eine Minute pro Entfernungskilometer. Liegt man mit der kürzesten Öffizeit unter dieser "entfernungsabhängigen Höchstdauer", steht nur das kleine Pendlerpauschale zu, sonst das große (und ab 120 Minuten sowieso das große!).

Damit man diesen Irrsinn berechnen kann, wird es im Internet auf der Homepage des BMF (www.bmf.gv.at) einen "Pendlerrechner" geben. Dem Ergebnis des Pendlerrechners kommt Beweiskraft zu, es ist auszudrucken und zum Lohnkonto zu geben. Ein Steuerpflichtiger, der der Meinung ist, dass die Berechnung laut Pendlerrechner nicht richtig ist, muss den Gegenbeweis antreten. Nettes Detail am Rande: Aus heutiger Sicht wird der Pendlerrechner am 1.1. wahrscheinlich noch nicht funktionieren!

Man kann nur empfehlen, mit der Berücksichtigung des Pendlerpauschales ab 2014 zu warten, bis der Rechner funktioniert, da man ansonsten die Lohnverrechnungen aufrollen muss, wenn sich nachträglich auf Basis des Rechners ein anderes Pauschale ergibt als zuvor per Hand/Routenplaner berechnet.


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