Achtung: Das Ende der gewohnten Zahlscheine naht!
SEPA ist da!

(Dezember 2013)

1. Banküberweisungen

Zur Überweisung ("SEPA" Verfahren) haben die Banken seit 1.7.2008 die Zahlungsanweisung eingeführt. Diese wird die bisher gebräuchlichen Zahlungsverkehrsformulare Zahlschein, Erlagschein, Überweisung und EU-Standard-Überweisung ersetzen.
Die SEPA-Zahlungsanweisung beinhaltet die verpflichtende Angabe von IBAN (internationale Kontonummer) und BIC (Internationale Bankleitzahl) und kann sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Zahlungen verwendet werden.
Der IBAN enthält eindeutige Informationen über Staat, Kreditinstitut und Kontonummer.
Voraussetzung: Um eine Überweisung beauftragen zu können, benötigen Sie IBAN und BIC des Empfängers der Zahlung.
Achtung: Die alten Zahl- und Erlagscheine werden von den Banken nur mehr bis 31. Jänner 2014 angenommen.
Ab 1. Februar 2014 akzeptieren die österreichischen Banken ausschließlich die SEPA- Zahlungsanweisung.

Was von den Unternehmen zu tun ist:

Wenn Sie es nicht schon getan haben, empfehlen wir Ihnen eine sofortige Umstellung auf die Zahlungsanweisung. Ab 1.2.2014 können die alten Zahlscheine nicht mehr verwendet werden und müssen zwingend auf die neue Zahlungsanweisung (inkl. der Umrechnung von Kontonummer und BLZ auf den IBAN)
übertragen werden.


Der Vorteil für Unternehmen bei der SEPA-Überweisung liegt in der garantierten Überweisungsdauer von einem Tag (seit 1.1.2012).

2. Sonderfall Einziehungsauftrag

Bei Einziehungsaufträgen ist Folgendes zu beachten:
Der Unternehmer, der Einziehungsaufträge vornehmen will, benötigt in Zukunft eine Creditor-ID. Diese wird von der österreichischen Nationalbank vergeben, der Antrag erfolgt über die eigene Hausbank. Die Vorgangsweise und die rechtlichen Bedingungen sind unterschiedlich, je nachdem, ob der Partner der Einziehung ein Konsument ist (Einziehung rückforderbar) oder ein Unternehmer (Einziehung nicht mehr rückforderbar, deshalb aber auch vor dem ersten Einzug in der neuen Version Benachrichtigung notwendig).

Bitte erkundigen Sie sich rasch bei Ihrer Hausbank, diese hält Infomaterial und die Antragsformulare bereit. Die Vergabe der Creditor-ID durch die Nationalbank dauert ein paar Tage, insbesondere in der Weihnachtszeit. Wenn Sie also im neuen Jahr unbehindert Ihre Einziehungsaufträge weiterführen wollen, müssen Sie sich noch vor Weihnachten um die Abwicklung der nötigen Bürokratie kümmern.


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