Am 32. Dezember ist es zu spät!
Tipps (bis) zum Jahreswechsel

(September 2013)

Wie eine alte Bauspar-Werbung proklamierte, wird es langsam Zeit, über das Ergebnis 2013 zu sprechen und dieses eventuell mit geeigneten Maßnahmen zu optimieren. Was kann man denn vor dem Jahresende tun, um Steuern zu sparen?

Steuertipps für Unternehmer



Nutzung des Zufluss-/Abfluss-Prinzips:
Einnahmen-/Ausgaben-Rechner können durch Verlagerung des Zuflusses von Einnahmen ins nächste Jahr und das Vorauszahlen von Ausgaben ihr Ergebnis beeinflussen.

Bewertung der halbfertigen Arbeiten und Leistungen/Lagerbewertung:
Ein Tipp für Bilanzierer: Halbfabrikate und Teilleistungen sind nur mit den Herstellkosten zu bewerten. Daher kommt es erst im nächsten Jahr zu einer Gewinnverwirklichung. Auch bei der Lagerbewertung besteht ein gewisser Spielraum, der ergebniswirksam ist.

Investitionen:
Eine Abschreibung kann erst bei Inbetriebnahme vorgenommen werden. Bedenken Sie auch, dass bei Anschaffungen oder Inbetriebnahme in der zweiten Jahreshälfte nur eine Halbjahresabschreibung angesetzt werden kann. Wohl aber können sie zur Gänze für den Gewinnfreibetrag verwendet werden. Der PKW ist steuerlich immer eine Ausnahme. Die Abschreibungsdauer ist gesetzlich mit acht Jahren festgelegt, und auch für den Gewinnfreibetrag kann der Traum auf vier Rädern nicht herangezogen werden. Die Anschaffung eines PKW in der zweiten Jahreshälfte bringt bloß 6,25% Abschreibung von den Anschaffungskosten.
Anschaffungen bis EUR 400,- netto sind sofort abzugsfähig.

Gewinnfreibetrag:
Auch 2013 werden Unternehmer mit einem Grundfreibetrag verwöhnt. 13% von max. EUR 30.000,- Gewinn, im Idealfall also 3.900,- Euro werden vom Gewinn abgezogen, ohne investieren oder Wertpapiere kaufen zu müssen. Diesen Gewinnfreibetrag beachten wir für Sie automatisch. Darüber hinaus gibt es den sogenannten investitionsbezogenen Gewinnfreibetrag von 13% des Gewinnes, wenn er durch Investitionen (Achtung: kein PKW, keine gebrauchten Güter) oder durch Wertpapierkäufe gedeckt ist. In den Jahren 2013 bis voraussichtlich 2016 ist der Gewinnfreibetrag außerdem für Gewinn über EUR 175.000,- gegenüber den Vorjahren wesentlich eingeschränkt. Wir werden Sie rechtzeitig vor Jahresende noch einmal daran erinnern!

Bildungsfreibetrag bzw. Bildungsprämie:
Falls Sie in die Aus- und Fortbildung Ihrer Mitarbeiter investieren gibt es hier einen 20%-igen Bildungsfreibetrag oder eine 6%-ige Bildungsprämie. Wir beachten das automatisch in Ihrer Steuererklärung.

Forschungsprämie:
Die Forschungsförderung ist seit 2012 neu geregelt, wir besprechen gerne mit Ihnen, was hier für Sie zutrifft.

Spenden aus dem Betriebsvermögen:
Bis zu 10% des Vorjahresgewinnes kann an begünstigte Spendenempfänger fließen und als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Verluste von Einnahmen/Ausgaben-Rechnern sind nur drei Jahre vortragsfähig (ausgleichsfähig), hier könnte man durch Steuerung von Einnahmen optimieren.

Steuertipps im Bereich Lohnverrechnung



Kinderbetreuungszuschuss:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Kinderbetreuungszuschuss von bis zu EUR 500,- pro Jahr für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Zuwendung für die Zukunftssicherung:
Es besteht die Möglichkeit bis zu 300,- Euro pro Jahr und Dienstnehmer steuerfrei in Lebens-/Kranken- oder Unfallversicherungen zu zahlen.

Pensionskassenbeiträge:
Bis zu 10% der Brutto-Lohn- oder -Gehaltssumme können für Mitarbeiter in eine Pensionskasse einbezahlt werden. Diese Beiträge sind Betriebsausgabe, ohne dass der Dienstnehmer Lohnsteuer davon zahlt oder weitere Lohnnebenkosten anfallen.

Sachgeschenke und Betriebsveranstaltungen:
Dafür sind Beträge von 186,- bzw. 365,- Euro vorgesehen, ohne dass Lohnsteuer oder Sozialversicherung anfällt.

Jobticket, Ausnutzung des Jahressechstels, Prämien für Diensterfindungen
- bitte mit uns die Voraussetzungen besprechen.

Steuertipps für die Arbeitnehmerveranlagung



Werbungskosten
die 2013 abgesetzt werden sollen, müssen auch 2013 bezahlt worden sein!

Verjährung:
Die Arbeitnehmerveranlagung 2008 ist nur noch bis 31.12.2013 möglich.

Sonstige Tipps



Sonderausgaben:
Zahlungen für Lebens-, Kranken-, Unfallversicherungen, sowie Wohnraumschaffung und -sanierung können bis zu einem Betrag von max. 2.920,- Euro abgesetzt werden, wobei davon 25%, also 730,- Euro ihre Steuerbemessungsgrundlage kürzen. Steuerpflichtige mit einem Einkommen von über EUR 60.000,- gehen allerdings leer aus.

Außergewöhnliche Belastung:
Der häufigste Fall sind Krankheitskosten, die man von der Krankenkasse nicht ersetzt be-
bekommt, also z.B. Zahnarztkosten. Da der Selbstbehalt auf das Kalenderjahr bezogen ist, sollte man so viel wie möglich in einem Jahr zusammenkommen lassen.

Kinderbetreuungskosten:
Bis zu EUR 2.200,- pro Kind unter zehn Jahren.

Spenden:
Auch im Privatbereich können Spenden steuerlich abgesetzt werden. Die Grenze von 10% des Vorjahreseinkommens ist relativ großzügig, der Kreis der begünstigten Spendenempfänger wurde in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet - fragen Sie uns bzw. finden Sie Informationen auf der Homepage des BMF www.bmf.gv.at.

Bausparen/staatlich geförderte Zukunftsvorsorge:
Einzahlung 2013

Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Bei Mehrfachversicherung - Antrag für 2010 muss bis 31.12.2013 gestellt werden!

Versicherungsmeldung für neue Selbständige:
Neue Selbständige, die 2013 bisher mangels Beitragspflicht noch keine Versicherungsbeiträge bezahlt haben, sollten sich überlegen, ob sie die Versicherungsgrenze 2013 übersteigen werden - wenn ja, ist eine Meldung bis 31.12.2013 sinnvoll, da damit 9,3% Beitragszuschlag vermieden wird. Aber Achtung - die Beitragspflicht besteht nach Meldung auch wenn die Versicherungsgrenze dann doch nicht überschritten wird!

Spekulationsverluste/-gewinne realisieren bzw. ausgleichen:
Spekulationsverluste konnten schon bisher nur mit Spekulationsgewinnen ausgeglichen werden; aufgrund der neuen Besteuerungsregeln betreffend Kapitalanlagen und Grundstücksveräußerungen sollte man darauf achten, dass man realisierte Verluste durch (lediglich vorgezogene, weil ohnehin geplante) Veräußerungen auch steuerlich wirksam macht, bzw. ob man bereits realisierte Gewinne u.U. mit entsprechenden Verlusten sinnvoll eliminieren kann. Bitte wenden Sie sich an uns, dazu ist eine detaillierte Beratung notwendig.

Verkauf von Wertpapieren, die für den Gewinnfreibetrag angeschafft wurden:
Wertpapiere, die Sie zur Geltendmachung des Gewinnfreibetrages vor vier Jahren angeschafft haben, können veräußert werden (Achtung auf das Datum: taggenaue Berechnung!).


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