Der Arzt und die Erwerbsschwelle

(August 2013)

Die Erwerbsschwelle ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer. Umsatzsteuer - damit habe ich als Arzt nichts zu tun! Ganz so ist das leider nicht wie unser Artikel "Der Arzt und die Umsatzsteuer" beweist.

Durch die zunehmende Internationalisierung und das Internet kaufen auch Ärzte vermehrt im EU-Ausland ein. Solange sie unter der Erwerbsschwelle von € 11.000,- netto bleiben gilt für sie der jeweilige Umsatzsteuersatz des Herkunftslandes und diese Umsatzsteuer ist, wie bei einem Einkauf im Inland, für sie ein Kostenfaktor.

Überschreiten sie die Erwerbsschwelle mit ihren Einkäufen sind sie in Österreich zur Durchführung der Erwerbsbesteuerung verpflichtet. Bei der Einfuhr ist eine Erwerbsbesteuerung von 20% durchzuführen und an das Finanzamt abzuführen.
Sie unterliegen also der Gefahr, sowohl die ausländische Umsatzsteuer, als auch die inländische Erwerbssteuer zahlen zu müssen.

Abhilfe bringt in diesem Fall eine UID-Nummer, die wir für Sie beim Finanzamt beantragen können. Diese UID-Nummer wird dem Lieferanten bekanntgegeben, der daraufhin berechtigt ist, seine Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen. Sie schulden dann "nur mehr" die Erwerbssteuer.


       Zurück