Unterbrechung des Urlaubes durch Krankenstand:

(Juni 2013)

Geteiltes Leid - so könnte man die Situation bei Krankenstand im Urlaub beschreiben. Erkrankt nämlich der Arbeitnehmer im Urlaub und dauert diese Erkrankung länger als drei Tage, dann wird der Urlaub unterbrochen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wie auch bei "normalen" Krankenständen. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Meldung der Erkrankung an den Arbeitgeber erfolgt, soweit das zumutbar und möglich ist, und bei Arbeitsantritt ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Eine Erkrankung bis zu drei Kalendertagen während des Urlaubs geht zu Lasten des Arbeitnehmers und ist keine Unterbrechung.

Da die Festlegung des Urlaubsverbrauches einvernehmlich erfolgen muss, kann der Dienstnehmer nicht seinen Urlaub um die Krankenstandsdauer eigenmächtig verlängern.

Bitte halten Sie mit uns in solchen Fällen immer Rücksprache!


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