SV-Verbesserungen für Mütter und Kus
Ein Herz für Kleinunternehmer!

(Juni 2013)

Ein Herz für Kleinunternehmer zeigt die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und verbessert die Versicherungssituation für Mütter und Kleinunternehmer.
Bereits seit 1.1.2013 (wir haben berichtet) besteht ab dem 43. Tag eines Krankenstandes Anspruch auf eine Unterstützungsleistung. Daneben wurde das Wochengeld nahezu verdoppelt und der Selbstbehalt mit 5% des Einkommens gedeckelt.
Ab 1.7.2013 können sich Frauen nun während des Bezugs von Wochengeld auch von der Beitragspflicht befreien lassen, der volle Krankenversicherungsschutz bleibt dabei erhalten, die Monate werden auch im Rahmen der Pensionsberechnung angerechnet. Ebenfalls ab 1.7.2013 können sich Gewerbetreibende mit geringen Einkünften (bis 4.641,60 p.a. bzw. Umsatz bis 30.000,- p.a.) während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld von der Pflichtversicherung ausnehmen lassen.
Acht Wochen vor bis acht Wochen nach dem errechneten Geburtstermin besteht auch Anspruch auf eine Betriebshilfe, also eine Aushilfskraft für das Unternehmen. In diesem Fall bekommt man aber kein Wochengeld!
Ab 1.1.2014 wird es zwei weitere Neuerungen geben:
Neugründer zahlen für die ersten drei Jahre vorläufig niedrige Beiträge zur Sozialversicherung. Läuft der Betrieb bereits in den ersten drei Jahren gut, kommt es meist im vierten Jahr zu erheblichen Nachbelastungen an Sozialversicherungsbeiträgen. Diese wurden bisher in vier Teilbeträgen nachverrechnet. In Zukunft wird es möglich sein, diese Nachbelastungen zinsenfrei auf drei Jahre (also zwölf Quartale) verteilt zu bezahlen.
Zusätzlich wird es bei finanzieller Notlage Überbrückungshilfe geben: Versicherte, die weniger als 673,17 Euro p.M. verdienen, können unter bestimmten Bedingungen Gutschriften für ihre laufenden Beitragsleistungen erhalten - näheres bei Interesse bei uns erfragen. Dieses Projekt ist auf ein Jahr befristet!


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