Die Tageslosung

(Juni 2013)

Eine unendliche Geschichte, über die wir bereits öfters berichtet haben. Zudem soll ihr (bzw. deren Ermittlung) in nächster Zeit noch mehr Bedeutung zukommen (siehe Artikel Finanzpolizei).
Zur Erinnerung: Grundsätzlich sind die einzelnen Losungen (Einnahmen) einzeln aufzuzeichnen (=direkte Ermittlung). Wie dies geschieht, bleibt jedem Unternehmer selbst überlassen; z.B.
einfach, händisch bzw. mittels Tippstreifen, oder elektronisch. In diesem Fall ist die sog. Kassenrichtlinie (Richtlinie für Funktionen der/Umgang mit Registrierkassen bzw. deren Anforderungen hinsichtlich speichern, ausdrucken, etc.). Diese Art der Losungsermittlung ist modern, liefert betriebswirtschaftlich wichtige Informationen - bringt aber auch einiges an Gefahrenpotenzial; die Anforderungen sind hoch!
Nur bei Umsätzen unter 150.000,- Euro und in einigen anderen Ausnahmefällen ("Kalte Hände-Regelung") ist die sog. "vereinfachte" Losungsermittlung durch Rückrechnung zulässig. Diesfalls wird die Tageslosung durch Rückrechnung aus Endbestand und Anfangsbestand sowie Zu- und Abschlägen insgesamt (=indirekt) ermittelt. Nicht wirklich einfach, aber unter gewissen Umständen wahrscheinlich die einzige praktikable Möglichkeit.
Natürlich sind zusätzlich auch andere diesbezügliche Bestimmungen (z.B. nach dem UStG) zu beachten.


       Zurück