Der gläserne Steuerpflichtige 2.0
Das Internet: Fluch oder Segen?

(Juni 2013)

Im Zeitalter des Internets hat die Finanzbehörde viel mehr Möglichkeiten als früher, schnell Informationen zu einem Steuerpflichtigen zu sammeln. Was früher mühsam aus Registern bzw. schriftlichen Unterlagen zusammengesucht werden musste, lässt sich nun auf Knopfdruck leicht ermitteln.

Folgende nationale Abfragen können jederzeit gemacht werden:

Außerdem liegen der Finanzbehörde schon vor Abgabe der Steuererklärungen relevante Daten zu den Steuerpflichtigen vor:

Aber auch international arbeiten die Steuerbehörden gut zusammen, insbesondere im Rahmen der EU. Im Informationssystem MIAS werden die von EU-Unternehmern gemeldeten IG-Erwerbe und IG-Lieferungen an Hand der UID-Nummern zusammengeführt und verglichen. Bei Differenzen kommt es zu Nachfragen, schließlich sollten die gemeldeten IG-Lieferungen mit den gemeldeten IG-Erwerben beim Empfänger zusammenpassen.

In Zukunft wird es auch vermehrt zu Meldungen über Kapitaleinkünfte über die Grenze kommen. Österreich hat ja Ende Mai 2013 das OECD-Abkommen zur Amtshilfe in Steuersachen unterschrieben. Im Zuge dieses Abkommens hat sich Österreich verpflichtet, auf Anfrage in einem konkreten Steuerfall Amtshilfe an die anderen unterzeichnenden Staaten zu leisten. EU-intern ist ein Abkommen über den beidseitigen automatischen Informationsaustausch über Kapitalerträge jeder Art geplant - wir werden berichten. Aber achtung: Die meisten EU-Staaten liefern bereits derzeit diesbezügliche Informationen an Österreich!

Zu guter Letzt muss auch davor gewarnt werden, Geschäfte auf Internetplattformen zu machen, die den privaten Rahmen übersteigen und diese nicht in die Steuererklärung aufzunehmen - das Finanzamt hat eine Ermittlungsgruppe, die Plattformen wie ebay, etc. auf gewerbliche Händler durchsucht, die für ihre Geschäfte keine Steuernummer gelöst haben.


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