Änderungen bei den Sachbezugswerten ab 1.1.13

(März 2013)

Hin und wieder hat die Finanzministerin ein Einsehen und es kommt tatsächlich zu Erleichterungen für die Steuerpflichtigen. Ab 1.1.2013 gibt es dazu zwei Neuerungen:

Der Sachbezugswert für die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über EUR 7.300,- ist für 2013 mit 2% anzusetzen
(bisher 3,5%, in Zukunft jedes Jahr Neubewertung).

Beim Sachbezugswert für Wohnraum haben sich zwar die Richtwerte gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht, dafür gibt es folgende Erleichterung:
Liegt es im besonderen Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer in der Nähe des Dienstortes unterzubringen und stellt er diesem kostenlos oder verbilligt eine arbeitsplatznahe Unterkunft zur Verfügung, so ist kein Sachbezugswert zurechnen, wenn diese Unterkunft weniger als 30 m² hat. Für Wohnungsgrößen zwischen 30 und 40 m² gibt es auch Begünstigungen, die aber wohl nur auf Saisonarbeitskräfte anzuwenden sind
(bitte uns in diesem Fall kontaktieren).

Achtung, nicht vergessen:
Wird einem Arbeitnehmer in einer parkraumbewirtschafteten Zone ein Parkplatz zur Verfügung gestellt, so ist ein Sachbezug von EUR 14,53 p.m. zu rechnen. Diese Bestimmung hat nach der Ausweitung des Parkpickerls in Wien seit 10/2012 größere Bedeutung als zuvor erlangt.


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