Unternehmer-Colleg:
Nicht abrechenbare und nicht abgerechnete Leistungen

(Dezember 2012)

Zwei auf den ersten Blick sehr ähnliche, aber höchst unterschiedliche Begriffe (kleiner Unterschied - große Wirkung):
Noch nicht abrechenbare Leistungen sind das Pendant zu den halbfertigen Erzeugnissen. Sie werden (bewertet mit den angefallenen Herstellungskosten) unter den Vorräten ausgewiesen. Fertig erstellte bzw. erbrachte (aber nicht abgerechnete) Leistungen sind hingegen mit dem Verkaufspreis unter den Forderungen auszuweisen, d.h. unmittelbar nach Fertigstellung entsteht eine Forderung an einen konkreten Besteller (im Gegensatz zur Produktion; dort sind auch Fertigerzeugnisse unter den Vorräten auszuweisen).

Diese Unterscheidung hat natürlich entsprechende Auswirkungen auf das Ergebnis. Die Erfassung hat genau (detailliert) - ähnlich der körperlichen Inventur - zu erfolgen.

Unabhängig davon ist die Rechnungslegungspflicht nach dem UStG zu beachten!


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