Änderung der Versicherungspflicht für Ziviltechniker

(Dezember 2012)

Ab 1.1.2013 sind Ziviltechniker bezüglich der Pensionsversicherung in die Pflichtversicherung nach dem FSVG (Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz) einbezogen. Dies gilt für alle Mitglieder der Architekten- u. Ingenieurkonsulentenkammern mit aufrechter Berufsbefugnis. Der Beitrag macht 20% der jeweiligen Bemessungsgrundlage aus. Achtung: 2013 bis 2015 werden vorläufige Mindestbeiträge vorgeschrieben, die dann nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides angepasst werden. Diese Vorgangsweise kann zu hohen Nachforderungen führen, bzw. Nachteile haben, wenn Sie knapp vor Pensionsantritt stehen: diesfalls werden nämlich die niedrigen Mindestbeiträge in die Berechnung einbezogen, wenn der Pensionsantritt vor der endgültigen Beitragsfestsetzung liegt.


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