Steuerabkommen mit der Schweiz

(Dezember 2012)

Das Steuerabkommen mit der Schweiz sieht für alle Personen, die sowohl am 31.12.2010, als auch am 31.12.2012 ein Konto oder Depot in der Schweiz besitzen, folgende Handlungsalternativen vor:


Eine Entscheidung ist zwischen 01.01. und 31.05.2013 notwendig. Wird keine Wahl getroffen, so erfolgt die anonyme Abgeltung.
Sollten Sie ein Konto oder Depot in der Schweiz besitzen, sollten Sie sich darum kümmern, die entsprechenden Handlungen zu setzen. Es kann sonst passieren, dass von legalem Geld Abgeltungssteuer gerechnet werden muss, weil keine freiwillige Meldung erfolgt ist.


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