Aufbewahrungspflicht in manchen Fällen auf 22 Jahre verlängert!

(Dezember 2012)

Sie haben richtig gelesen! Unabhängig von der normalen siebenjährigen Aufbewahrungspflicht (2013 können Sie also die 2005er Unterlagen entsorgen - aber Vorsicht, weiterlesen) gibt es für Unterlagen und Belege im Zusammenhang mit Grundstücken und Gebäuden spezielle Aufbewahrungspflichten von 12 Jahren und - jetzt neu - von 22 Jahren.
Der Grund ist die Ausdehnung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes durch das Stabilitätsgesetz 2012. Dumm nur, dass naturgemäß solche Unterlagen mit jenen vermischt sind, die man eigentlich entsorgen könnte. Leicht wird es einem wirklich nicht gemacht!


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