Liquiditätsprüfung
FINANZAMT VERSCHÄRFT GANGART!

(Dezember 2012)

Bekanntlich kann man beim Finanzamt um Stundung oder Raten ansuchen, wenn man den Zahlungsverpflichtungen nicht sofort oder nicht sofort in voller Höhe nachkommen kann. Dazu ist ein Antrag notwendig und auch eine Begründung mit einer Darlegung, warum die Einbringung der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Ist die Einbringung gefährdet, darf, so will es die Bundesabgabenordnung, so ein Antrag nicht bewilligt werden.
Bisher hat das Finanzamt den Angaben seiner Bürger vertraut. Offenbar nach dem Grundsatz, Kontrolle ist besser, hat man allerdings nun eine neue Betriebsprüfungsart, die sogenannte Liquiditätsprüfung, kreiert. Eine Prüfung, die es in sich hat.
In einer Checkliste, die uns vorliegt, wird akribisch genau aufgezählt, welche Unterlagen für so eine Prüfung vorzulegen sind. Ok, Bilanzen, Saldenlisten, Buchhaltung, Kontoauszüge werden auch bei "normalen" Prüfungen verlangt. Planerfolgsrechnungen und Prognoserechnungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage sind aber neu. Darüber hinaus interessiert man sich aber auch für die privaten Verhältnisse. Welche Sparbücher, Bausparverträge, Lebensversicherungspolizzen sind vorhanden, wovon leben Sie, gibt es Schmuck, Uhren oder sonstige Wertgegenstände und noch vieles mehr, wollen die Erhebungsbeamten von Ihnen wissen. Die Prüfer haben auf diesem Gebiet eine spezielle Schulung absolviert.
Auch wenn anzunehmen ist, dass diese Liquiditätsprüfungen aus Personalkapazitätsgründen nur bei höheren Summen bzw. bei häufigen Anträgen angesetzt werden, wird sie dem einen oder anderen Leser wohl nicht erspart bleiben.


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