Elektronische Rechnung!
Die unendliche Geschichte findet doch noch ein gutes Ende!

(Dezember 2012)

Das ewige Thema scheint (nicht zuletzt dank einer EU-Regelung) langsam zu einem Ende zu kommen:
Ab 2013 müssen elektronische und Papierrechnungen gleich behandelt werden. Schon bisher konnten elektronische Rechnungen versendet werden, allerdings mit ziemlich aufwendigen "Begleiterscheinungen". Ab 2013 ist damit Schluss, es muss aber weiterhin "die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhaltes der Rechnung" sichergestellt werden (sein): Dies kann entweder (wie bisher) mittels elektronischer Signatur bzw. EDI-Verfahren passieren, oder aber auch durch ein "innerbetriebliches Steuerungsverfahren, durch das ein

Letztere Variante, die wohl die meisten Klein- und Mittelbetriebe anwenden werden, entspricht im Prinzip dem innerbetrieblichen Ablauf zur Rechnungskontrolle und ist (sollte) Teil des innerbetrieblichen Kontrollsystems (sein).
Der Rechnungsempfänger muss der E-Rechnung (zumindest konkludent - bedeutet "schlüssiges Verhalten /Handeln") zustimmen.


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