Neu: Kranken- und Wochengeld ab 2013 für UnternehmerInnen!

(Dezember 2012)

Im Gegensatz zu unselbstständig Beschäftigten, die im Krankheitsfall durch Entgeltfortzahlung und Krankengeld abgesichert sind, gibt es für Unternehmer bis dato nur die Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzversicherung zur Abdeckung ihres Verdienstentgangs.

Am 06.12.2012 wurde nun ein Krankengeld für Unternehmer beschlossen: Anspruchsberechtigt sollen künftig Unternehmer sein, die weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen. Sie werden eine Geldleistung von 27,73 Euro pro Tag bekommen, ausgezahlt nach der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit bis zur Höchstdauer von insgesamt 20 Wochen - die gesamte Geldleistung kann damit fast 4.000 Euro betragen.

Schließt jemand dazu noch eine freiwillige Zusatzversicherung ab, so hat er im Falle von Erkrankung schon früher, nämlich ab dem 4. Tag und bis zur 6. Woche Anspruch auf tägliches Krankengeld zwischen 27,73 und 103,60 Euro. Der Kostenbeitrag für die freiwillige Zusatzversicherung entspricht 2,5 Prozent der vorläufigen Beitragsgrundlage, bzw. einem monatlichen Mindestbeitrag von knapp 28,- Euro.

Auch für Unternehmerinnen gibt es mehr Geld: Per 1.1.2013 wird das GSVG-Wochengeld von ursprünglich knapp 27,- Euro auf 50,- Euro fast verdoppelt. Diese völlige Neuregelung löst eine 30 Jahre alte Fixbetragsregelung mit jährlichen Valorisierungen ab und bringt eine finanziell deutlich spürbare Verbesserung für die Bezieherinnen. Für die Zeit des Mutterschutzes kann das Wochengeld 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, am Tag der Entbindung sowie 8 Wochen nach der Entbindung bezogen werden.


       Zurück