Beitragszuschlag für neue Selbständige

(Dezember 2012)

Die SVA hat still und heimlich die Meldebestimmung für die selbständig Erwerbstätigen ab dem Beitragsjahr 2012 geändert. Die Änderung besteht darin, dass die Meldung (Überschreitungserklärung) noch im laufenden Jahr erfolgen muss um den Beitragszuschlag zu vermeiden. Bisher war dies bis zur Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides möglich.

In Zukunft fällt der Beitragszuschlag jedenfalls an, wenn der Erwerbstätige eine Überschreitungserklärung im Jahr darauf abgibt und zwar unabhängig davon, ob der Einkommensteuerbescheid vor oder nach der Überschreitungserklärung zugestellt wurde.
Man sollte ab 2012 noch im laufenden Beitragsjahr eine Überschreitungserklärung abgeben wenn man bemerkt, dass man die Versicherungsgrenzen übersteigen wird.


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